Perger - Gemeindezeitung

www.perg.at 18 FREIZEIT Gerade noch im Stadtzentrum – schon mitten in der Natur Wandern ist gesund, macht fit und hält jung. Durch regelmäßige Wanderungen wird das Herz-Kreislauf- System gefördert und die Atmung gestärkt. Nutzen Sie einen der 5 Perger Rundwege, um die wunderschöne Natur- und Kulturlandschaft zu genießen. Kugelmanderlweg (ca. 9 km) Diese Route ist Teil des „sagenhaften Donausteig“. Vom Hauptplatz führt der Weg zum Steinbrecherhaus und vorbei am Steinbruch Kerngraben und der Ortschaft Lanzenberg ins Zaubertal bis Hainbuchen. Von dort geht es bergab, vorbei am ehemaligen Kaolinbergwerk, nach Aisthofen und über die Ortschaften Weinzierl und Zeit- ling bis zur Kalvarienbergkirche und schließlich zurück ins Stadtzentrum. P3 – Alpenvereinsweg (ca. 12,3 km) Vom Hauptplatz führt die Route zur Naarn und flussauf- wärts zum Gasthof Kuchlmühle. Ab hier ist eine Rund- route in beide Richtungen beschildert. Wir empfehlen links abzuzweigen und Fluss sowie Bundesstraße zu queren. Sportliche Wanderer wählen dann den kürze- ren, nach rechts steil ansteigenden Pfad. Der etwas längere Weg steigt sanfter an. Über Judenleiten geht es zur Raumtischmühle. Talabwärts entlang des linken Naarn-Ufers gelangt man zurück zur Kuchlmühle und nach Perg. P4 – Naturfreundeweg (ca. 7,2 km) Vom Hauptplatz führt diese Route zur Naarntalstra- ße und über den Schützenweg hinauf in den Ortsteil Karlingberg. Von hier weist die Markierung weiter zum Gasthof Kuchlmühle, wo der Fluss Naarn und die Bun- desstraße zu queren sind. Der Weg steigt hier steil an nach Lanzenberg. Danach geht die Wanderung links bergab. Nach wenigen Gehminuten zweigt die Tour rechts in den Wald hinein. Nach dem Waldstück weist die Markierung zu den Freilichtanlagen Scherer Mühl- steinbruch und Steinbrecherhaus. Nach der Siedlung führt der Weg entlang eines schmalen, steil bergab führenden Waldpfades zum Stephaniehain und zurück ins Stadtzentrum. KW – Kulturwanderweg (ca. 8,5 km) Vom Hauptplatz startet die Wanderung über den Ste- phanienhain zur Naarn, welcher man flussaufwärts folgt. Beim Steinbruch wird die Naarn überquert und ein Stück am Gehweg neben der Bundesstraße gewan- dert, bis die Markierung auf die andere Straßenseite weist. Auf Wald- und unbefestigten Güterwegen führt der Weg bis zum „Edtbauer“. Auf befestigten Wegen geht es nun in den Ortsteil Pasching. Hier führt ein Wie- senweg am Waldesrand bis zur Querungsmöglichkeit der Landesstraße. Danach führt der Weg durch den Wald entlang des Thurnhofbaches. Hier gelangt man zu einer Schautafel über die Burgruine Mitterberg. Entlang des Baches und danach über die Wiese führt die Mar- kierung entlang von Forststraßen durch den Gemeinde- wald zurück in die Stadt. P1 – Gesundheitsweg (ca. 4,5 km) Vom Hauptplatz führt die Wanderung rund 1,2 km ent- lang der Linzer Straße bis Zeitling. Hier zweigt die Route rechts hinauf ins Zaubertal. An den errichteten Geräten können Fitnessübungen trainiert werden. Über die Ort- schaft Lanzenberg, den „Kerngraben“ und vorbei an der Kalvarienbergkirche, führt dieser Weg zurück ins Stadtzentrum. Zusätzlich zu den schönen Wanderwegen gibt es viele unterschiedliche Rad-, Lauf- oder Nordic Walking Touren. Streckeninfos und Karten: Stadtmarketing Perg, Dr.-Schober-Straße 10 oder unter www.stadtmarketing-perg.at. Darf ich Privatgrund beim Wandern betreten? Abseits von markierten oder beschilderten Wanderwe- gen ist das Betreten von Wiesen in der Regel verboten. Das Forstgesetz ermöglicht hingegen allen, den Wald zu Erholungszwecken zu betreten und sich dort aufzu- halten. In Österreich gibt es ein allgemeines Betretungsrecht, wonach man bestimmte Flächen ohne besondere Er- laubnis betreten darf. Es gilt für öffentliche Wege, Stra- ßen und Parks, für Wälder, Waldlichtungen, Waldwege und Forststraßen sowie für Schotterbänke an Flüssen und für Ödland oberhalb der Baumgrenze. Erlaubt ist alles, was man unter „Gehen“ versteht, also auch Klet- tern, Langlaufen und Skifahren. Das Befahren, Reiten oder Campieren hingegen ist nur mit der ausdrücklichen Erlaubnis des Grundeigentümers/der Grundeigentüme- rin oder jener Person, die für die Erhaltung zuständig ist, möglich. Von diesemBetretungsrecht ausgenommen sind private Wege und Gärten, Jungwald (bis zu einer durchschnittli- chen Bewuchshöhe von 3 Metern) und Skipisten, aber auch Wiesen, Felder sowie Wiesen- und Feldwege. Eine Tafel mit der Aufschrift „Betreten verboten“ ist daher bei Flächen ohne Betretungsrecht zu beachten. Ein Verstoß gegen dieses Verbot ist rein rechtlich eine Besitzstörung. Der Wald darf laut Forstgesetz zu jeder Tageszeit für Erholungszwecke betreten werden. Das Fahren mit dem Rad ist hingegen imWald grundsätzlich verboten und nur auf ausgewiesenen Strecken erlaubt.

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