Perger - Gemeindezeitung
GEMEINDE • POLITIK www.perg.at 8 Neu – Lieferschein Für die Anlieferung von Haushaltsmengen in die Box 1 ist ein Lieferschein erforderlich. Die vorgedruckten Lieferscheine liegen neben der Box auf, stehen aber auch zum Download bereit. Am Lieferschein sind Name, Anschrift, Unterschrift und die angelieferte Menge in Box 1 bekannt zu geben. Der fertig ausge- füllte Lieferschein ist in den Postkasten neben Box 1 einzuwerfen. Die Lieferscheine sind die Verrech- nungsbasis mit der Stadtgemeinde Perg, sodass jeder Bürger die kostenlose Entsorgung nutzen kann. Für die angelieferten Mengen von grobem Material in Box 2 ist kein Lieferschein auszufüllen. Hier wird der Mengenzähler des Schredders als Verrechnungsbasis herangezogen. Verkehrsbehinderung durch überhängende Äste und Sträucher Äste und Sträucher, die auf Gehsteige und Straßen herauswachsen, behindern Fußgänger, Radfahrer und alle anderen Verkehrsteilnehmer. Personen, die z. B. mit Kinderwägen, Gehilfen und Roll- stühlen unterwegs sind, benötigen die volle Breite des Gehsteiges. Busse, LKWs, die Müllabfuhr, Fußgänger sowie Radfahrer werden durch einhängende Äste und Sträucher stark behindert. Durch diese Problematik kann auch den Kraftfahrern die Sicht verstellt werden, so dass es zu gefährlichen Situationen kommen kann. Gefährliche Situationen er- geben sich auch aus den straßennahen Hecken und Sträuchern, die vielfach die Sicht auf und für Kinder so verstellen, dass diese nicht oder nur erschwert wahrge- nommen werden können. So sorgen Sie für mehr Sicherheit: ✔ Äste, Sträucher oder Hecken entlang eines Geh- steiges bis zur Grundgrenze auf einer Höhe von 2,20 m ✔ und entlang einer Straße 0,75 m vom Bankett ent- fernt und bis auf eine Höhe von 4,50 m zurück- zuschneiden. Auszug aus der Straßenverkehrsordnung 1960, § 91, Abs. (1): Die Behörde hat die Grundeigentümer aufzu- fordern, Bäume, Sträucher, Hecken und dergleichen, welche die Verkehrssicherheit, insbesondere die freie Sicht über den Straßenverlauf oder auf die Einrichtun- gen zur Regelung und Sicherung des Verkehrs oder wel- che die Benützbarkeit der Straße einschließlich der auf oder über ihr befindlichen, dem Straßenverkehr dienen- den Anlagen, z. B. Oberleitungs- und Beleuchtungsan- lagen, beeinträchtigen, auszuästen oder zu entfernen. Wir ersuchen deshalb die betroffenen Grundeigen- tümer umgehend und jeweils bei Bedarf Bäume, Hecken und Sträucher zurückzuschneiden, damit der Straßenerhalter nicht gezwungen ist, gegen Verrech- nung der anfallenden Kosten diesen Rückschnitt vor- zunehmen. Zur Entsorgung steht Ihnen der Komposplatz zu folgenden Zeiten zur Verfügung: Montag bis Samstag: 7.00 – 19.00 Uhr
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