Perger - Gemeindezeitung 3/2021

10 PERGER GEMEINDEZEITUNG 03/21 I www.perg.at Seniorentaxi Bezugsberechtigte Alle Personen mit Hauptwohnsitz in Perg ab dem 65. Lebensjahr . Berechtigungsnachweis Personen, die das Seniorentaxi in Anspruch nehmen wollen, erhalten vom Bürgerservice der Stadtgemeinde Perg, gegen Nachweis ihrer Identität unter Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises und einem Passfoto , einen Berechtigungsnachweis (Ausweis). Der Berechtigungsnachweis ist bei jeder Taxifahrt mitzuführen und auf Verlangen des Taxifahrers (Habbi Taxi) zur Prüfung der Bezugsberechtigung vorzuweisen. Gutscheine und Gutscheinbezug Im Stadtamt Perg kann jede/-r Bezugsberechtige Gutscheine imWert von 50 Euro pro Kalenderjahr beziehen. Abholung bis 30.06. und 31.12. je zur Hälfte (jeweils 25 Euro). Gutscheinemüssen in demKalenderjahr eingelöst werden, in dem sie ausgestellt werden. Mit diesem Gutschein wird dann bei Bedarf die Taxifahrt (nur innerhalb des Gemeindegebietes Perg) beglichen. Somit kostet z.B. eine Fahrt im Stadtgebiet Perg statt 10 Euro nur 5 Euro. Abrechnung 50% Stadtgemeinde Perg 50% Selbstkostenbeitrag Die Förderung der Stadtgemeinde Perg stellt eine freiwillige Leistung ohne Rechtsanspruch dar und erfolgt nach Maßgabe der Budgetmittel. Inhalt, Wert und Gültigkeit eines Gutscheines • Gutschein berechtigt zu einer Fahrt von Montag bis Sonntag von 7.00 bis 19.00 Uhr durch ein als Vertragspartner der Stadtgemeinde Perg ausgewiesenes Taxiunternehmen an einen Bestimmungsort innerhalb des Gemeindegebietes von Perg. • Voranmeldung bis 18.00 Uhr des Vortages beim Taxiunternehmen . • Die Ausgabe der Gutscheine wird EDV-mäßig erfasst, die jeweiligen Gutscheine sind nummeriert und können nur durch den Erwerber eingelöst werden. Ein Gutschein ist also nicht übertragbar. • Vor Antritt der Fahrt ist der Gutschein dem Taxifahrer auszuhändigen. Jugendtaxi GEMEINDE/POLITIK Jugendliche im Alter zwischen 15 und 20 Jahren sind berechtigt, das Jugendtaxi in Anspruch zu nehmen. Weiters sind Studenten, Präsenz- und Zivildiener sowie Lehrlinge mit entsprechendemNachweis maximal bis zum vollendeten 25. Lebensjahr berechtigt. Jeder Jugendliche erhält von der Stadtgemeinde über Antrag einen Jugendtaxiausweis mit Lichtbild. Jeder berechtigte Jugendliche bekommt pro Quartal eine bestimme Anzahl an Kilometerschecks, die er verwenden kann. Es dürfen immer nur für die Hälfte des Fahrpreises Kilometerschecks verwendet werden. Die zweite Hälfte muss vom Fahrgast selbst beglichen werden. Für Fragen: Stadtamt Perg, Bürgerservice, Hauptplatz 4, 4320 Perg, Tel.: 07262/ 522 55-405 Für alle Studierenden, die ihren Hauptwohnsitz in Perg belassen, gibt es eine Förderung zum Semesterticket. Um förderungswürdig zu sein, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: • Student/-in an einer österreichischen Hochschule (Inskriptionsbestätigung) • Hauptwohnsitz während des gesamten Semesters in der Stadtgemeinde Perg • Vollendung des 18. LJ und ein Höchstalter von max. 25 Jahren • Semesterticket am Studienort -> Einzahlungsbestätigung vorweisen • Nachweis des Studienerfolges von 8 ECTS Gefördert wird der Zuschussbetrag der Studentenstädte Linz, Wien und Steyr. Es wird nur das Semesterticket für den Nahverkehr am Studienort (z.B. Linzer Öffis) gefördert. Der Antrag ist bei der Stadtgemeinde Perg, Bürgerservice, zu stellenunddieAuszahlung (Überweisung auf Bankkonto) erfolgt nach jedem Semester. Studentenförderung

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