Perger - Gemeindezeitung 1/2022

INHALT A M T L I C H E M I T T E I L U N G | F O L G E 1 • M Ä R Z 2 0 2 2 ZUGESTELLT DURCH ÖSTERREICHISCHE POST PERGER GEMEINDEZEITUNG Gemeinde/Politik 3 I Aktuelles 14 I Organisationen 16 I Stadtmarketing 17 Veranstaltungen 18 I Termine 21 I Geschichte 23 ACHTUNG WERTSCHÄTZUNGSZONE! NEUE WANDERKARTEN erhältlich! SONDERAUSSTELLUNG HEIMATHAUS

2 PERGER GEMEINDEZEITUNG 01/22 I www.perg.at VORWORT Geschätzte Pergerinnen und Perger, nach einem, mit sehr vielen Einschränkungen und hohen Infektionszahlen geprägten, Jahresbeginn freut es mich, dass der Frühling wieder mit ein wenig mehr „Normalität“ einhergeht. Das Kultur- und Vereinsleben nimmt langsam wieder Fahrt auf und es stehen auch schon die ersten Veranstaltungstermine für dieses Jahr fest – ebenso sind die Marktbeschicker vom Perger Wochenmarkt wieder jeden Freitag am Hauptplatz anzutreffen. Unsere Langzeitprojekte werden weiter vorangetrieben. Es freut mich sehr, Ihnenmitteilen zu können, dass wir mit dem Bau des neuen Kindergartens in der Machlandstraße genau im Zeitplan liegen. Der Rohbau ist bereits fertiggestellt und derzeit werden die E-Strich- und Fassadenarbeiten durchgeführt. Auch der neue Geh- und Radweg in Tobra nimmt Gestalt an. Die Rodungsarbeiten sind bereits abgeschlossen und der neue Geh- und Radweg wird voraussichtlich in den Sommermonaten benützbar sein. Ein persönliches Anliegen meinerseits ist die Gründung der Energiegemeinschaft in Perg. Seit Juli 2021 bietet das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz Bürgerinnen und Bürger, Gemeinden und Unternehmen die Möglichkeit, sich zusammenzuschließen und elektrische Energie zu produzieren und speichern. Die Stadt Perg wird den Ausbau der Photovoltaikanlagen auf gemeindeeigenen Gebäuden in Auftrag geben und dafür ist schon eine Potential- und Marktanalyse in Arbeit. Pergerinnen und Perger werden noch heuer die Möglichkeit haben sich aktiv an der Erneuerbaren Energiegemeinschaft zu beteiligen. Ebenso oberste Priorität hat die Etablierung eines Primärversorgungszentrums in Perg. Der Mangel an Allgemeinmedizinern macht auch in den nächsten Jahren nicht Halt, daher ist es essenziell jetzt für eine qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung zu sorgen. Ziel ist es, junge Medizinerinnen und Mediziner langfristig dafür zu gewinnen, sich hier niederzulassen. Ich werde mich auch weiterhin dafür einsetzen, dass Perg eine starke, zukunftssichere Stadt bleibt und wünsche Ihnen allen einen schönen Frühlingsbeginn. ICH bin für SIE da! Vereinbaren Sie einen Termin! Tel.: 07262 / 522 55-0; Oder schreiben SIE mir: * anton.froschauer@stadt.perg.at Ihr Bürgermeister LAbg. Toni Froschauer PERG - eine starke, zukunftssichere Stadt!

3 PERGER GEMEINDEZEITUNG 01/22 I www.perg.at GEMEINDE/POLITIK Beschlüsse des Gemeinderates • Die Höhe des aufzunehmenden Kassenkredits für das Haushaltsjahr 2022 wurde mit € 3.000.000,00 festgelegt und die Vergabe beschlossen. • Genehmigt wurde die geringfügige Anpassung der Kanal- undWassergebührenordnung der Stadtgemeinde Perg. • BeschlossenwurdenRichtlinien für die Bürgerfragestunde. • Für den Bürgermeister, den Stadtrat und denGemeinderat wurden die gesetzlich vorgegebenen Bestellhöhen für das Finanzjahr 2022 beschlossen. • Genehmigt wurden die Verkaufspreise für Abfallbehälter 2022. • Der Mietvertragmit demVereinMax RC Car Racing wurde um 10 Jahre verlängert. • Beschlossen wurde der Kaufvertrag für einen Teilkauf des Objektes „Fadingerstraße 1“ (derzeit Teststraße) inklusive 11 Parkplätzen. • Die Neuaufstellung des Bebauungsplanes für den Zubau am bestehenden Pfarrheim sowie Neubau des Musikheimes in Pergkirchen wurde genehmigt. VORANSCHLAG 2022 und MITTELFRISTIGER ERGEBNIS- UND FINANZIERUNGSPLAN BIS 2026 Der Voranschlag (VA) und der Mittelfristige Ergebnis- und Finanzierungsplan (MEFP) für die Haushaltsjahre 2022-2026 wurden in der Gemeinderatssitzung am14. Dezember 2021 beschlossen. Der VA 2022 und der MEFP bis 2026 wurden gemäß den Bestimmungen der neuen Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV 2015) nach dem 3-Komponenten-System erstellt. Der Finanzierungshaushalt weist im Ergebnis für die laufende Geschäf tstätigkeit einen Saldo von - € 1.292.600,00 aus. Der Ergebnishaushalt zeigt ein negatives Nettoergebnis in Höhe von - € 906.700,00. Der Vermögenshaushalt ist für die Voranschlagserstellung nicht relevant. Die investiven Einzelvorhaben weisen 2022 im Finanzierungshaushalt Einzahlungen in der Höhe von € 7.381.700,00 und Auszahlungen in der gleichen Höhe aus. Es sind folgende investive Einzelvorhaben in den Jahren 2022-2026 geplant: • Kindergarten Neu Machlandstraße 2022 • FF-Pergkirchen – Fahrzeug 2023 • LMS – Saalerneuerung 2022 • Musikprobenraum Pergkirchen 2023 • VS Pergkirchen, Sanierung 2023 • MS Perg Schulzentrum, Sanierung 2023 • FF Perg - Fahrzeug 2025 • Straßenbauprogramm jährlich • Funcourt/Mehrzweckfläche 2023 • Erweiterung - Verwaltung 2022/2023 • Geh- und Radweg Tobra 2022 • Hochwasserschutz 2022/2023 • Bezirkssporthalle - Fassade 2022 • Güterwege jährlich • Pumptrack/Skateranlage 2022 • WVA – Blackout Dieseltankstelle 2022 • Löschteich 2022 • ABA allgemein und BA 31,33-35 jährlich • WVA allgemein und BA 15-17 jährlich • Bauhof Fahrzeuge, Halle jährlich • Vitalwelt – Hallenbad, Deckenbeleuchtung 2023 • Rathaus allgemein, Fahrzeug 2023 Der VA 2022 sowie der MEFP bis 2026 sind auf der Homepage der Stadtgemeinde Perg unter www.perg.at/ finanzdaten-allgemein veröffentlicht. MELDE- UND STANDESAMTSDATEN 2021 Meldeamt der Stadtgemeinde Perg: Mit 31. Dezember 2021 waren in der Gemeinde Perg 9.017 Personen mit Hauptwohnsitz und 726 Personen mit Nebenwohnsitz gemeldet. Standesamt Perg: In das Ehe-, Gebur ten- und Sterberegister des Standesamtes Perg wurden im Jahr 2021 folgende Eintragungen vorgenommen: • 102 Geburten (1 Geburt in Perg) • 55 Eheschließungen • 85 Sterbefälle (65 in Perg verstorben)

4 PERGER GEMEINDEZEITUNG 01/22 I www.perg.at GEMEINDE/POLITIK Update zum Primärversorgungszentrum PERG Energiegemeinschaft Perg Errichtung einer MegawattPhotovoltaikanlage Elektrische Energie wird in Zukunft eine noch wichtigere Rolle als Motor und Energiequelle unserer Zivilisation mit steigendem Bedarf darstellen. Durch die Nutzung erneuerbarer Energiequellen wie Wasserkraf t und Sonnenenergie, ist elektrischer Strom eine ökologische und regional verfügbare Energieform. Waren früher Energieproduzenten und Konsumenten klar getrennt, kann heute jeder durch die Montage von Photovoltaikmodulen zum Energieproduzenten werden. Mit Blick auf die steigenden Energiepreise sind damit auch relevante wirtschaftliche Vorteile gegeben. Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz bietet nun seit Juli 2021 die Möglichkeit erstmals mit erneuerbaren Energiegemeinschaf ten elek tr ische Energie über Grundstücksgrenzen hinweg zu produzieren, zu speichern, zu verkaufen und zu verbrauchen. Bürgerinnen und Bürger, Gemeinden und Unternehmen (KMU) können sich regional zusammenschließen und auf kalkulierbare und krisenfeste Energiekosten vertrauen. Die wesentlichen Vorteile dabei sind die um bis zu 64% reduzierten Netzgebühren für den Transport des Stroms innerhalb der Gemeinschaft und reduzierte Abgaben. Die Stadt Perg wird mit der Gründung der Energiegemeinschaft den energiewirtschaftlich relevanten Ausbau der Photovoltaik auf den gemeindeeigenen Gebäuden in Auftrag geben. Für die Detailplanung ist bereits eine Potential- undMachbarkeitsanalyse durch Energieexperten in Arbeit. Dieses Projekt sieht die Stadt Perg als Pilotprojekt und als Keimzelle für den Photovoltaik-Ausbau in unserer Region. Nach der Gründungsphase im Sommer 2022 werden die Pergerinnen und Perger und Unternehmen die Möglichkeit haben, sich an der Erneuerbaren Energiegemeinschaft aktiv zu beteiligen. Erneuerbaren elektrischen Strom teilen und unabhängig sein – Energie aus und für die Region. PERG - eine starke, zukunftssichere Stadt LAbg. Bgm. Anton Froschauer & DI (FH) Johannes Oppitz, MSc Die allgemeinmedizinische Versorgung ist ein wichtiger Teil der städtischen Grundversorgung. Da in ganz Österreich ein Mangel an Allgemeinmedizinern herrscht, der in den kommenden Jahren noch zunehmen wird, müssen wir uns jetzt dieser Herausforderung stellen, wenn wir in Würde gesund alt werden wollen. Ziel der Stadtgemeinde Perg ist es ein Primärversorgungszentrum samt einer Gesundheitsregion zu etablieren. Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht dieses Vorhaben aktiv voranzutreiben. Zur Unterstützung haben wir mit Dr. Rebhandl ausHaslacheinenPionierderPrimärversorgung in Österreich. Er verhandelte die Rahmenbedingungen federführend mit und kann auf Wissen aus 40 Jahren Berufserfahrung zurückgreifen. Natürlich sind die bestehenden Allgemeinmedizin-Praxen in Perg auch weiterhin ein integraler Bestandteil einer qualitativ hochwertigen Gesundheitsversorgung. Ihr fachliches KnowhowundWissen umdie Perger Bevölkerung wird ein Primärversorgungszentrum erst möglich machen. UmjungeMedizinerinnenundMediziner dafür zugewinnen sich in einem Primärversorgungszentrum niederzulassen und dieses Projekt gemeinsammit der Stadtgemeinde Perg umzusetzen, ist die Verbesserung der Vernetzung ein Muss. Hierzu wird im Innovationsausschuss die "Gesundheitsregion Perg" gemeinsammit Florian Stummer (Forschungskoordinator am Lehrstuhl für Allgemeinmedizin, JKU Linz), konzeptioniert, in der vor allem die bestehenden Gesundheitsdienstleistungen und Angebote für die Perger Bevölkerung leichter zugänglich gemacht werden wird. LAbg. Bgm. Anton Froschauer & Vbgm. Fabio König, MSc

5 PERGER GEMEINDEZEITUNG 01/22 I www.perg.at GEMEINDE/POLITIK Sommerferien 2022 In der Volksschule Perg wird voraussichtlich auch heuer wieder eine Sommer ferienbetreuung für Kinder im Volksschulalter angeboten. Die Ferienbetreuung der Stadtgemeinde Perg findet von 11. bis 29. Juli 2022 sowie von 29. August bis 09. September 2022 statt. Das Nabe-Team der Volksschule Perg lässt sich wieder jede Menge einfallen und freut sich auf eine abenteuerliche und lustige Sommer-Nabe! Damit heuer wieder eine unvergessliche Sommer-Nabe geplant werden kann, benötigt die Stadtgemeinde Perg so früh wie möglich Ihre Anmeldungen. Die Verteilung der Anmeldeformulare erfolgt zeitgerecht in den Volksschulen Perg und Pergkirchen bzw. ist das Anmeldeformular auf der Homepage der Stadtgemeinde Perg (www.perg.at/amtstafel-neuigkeiten) undVolksschule Perg (www.vsperg.at) abrufbar. SchulfreieTage im2. Halbjahr des Schuljahres 2021/2022 An den schulfreien Tagen • 04.05.2022 (schulfrei: Landespatron Heiliger Florian) • 27.05.2022 (schulautonom/Christi Himmelfahrt) • 17.06.2022 (schulautonom/Fronleichnam) besteht voraussichtlich bei genügend Anmeldungen wieder die Möglichkeit einer Ferienbetreuung. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich bei Bedarf rechtzeitig zur Anmeldung an die Stadtgemeinde Perg. • Rechtsstaat & Antikorruptionsvolksbegehren • Arbeitslosengeld RAUF! • NEIN zur Impfpflicht • Bedingungsloses Grundeinkommen umsetzen! • Impfpflichtabstimmung: NEIN respektieren! • Mental Health Jugendvolksbegehren • Stoppt Lebendtier-Transportqual Die Stimmberechtigten können innerhalbdes festgesetzten Eintragungszeitraums in jeder Gemeinde in den Text samt Begründung des Volksbegehrens Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu diesen Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift auf einem von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Eintragungsformular erklären. Die Eintragung muss nicht auf einer Gemeinde erfolgen, sondern kann auch online unter www.bmi.gv.at/volksbegehren getätigt werden. St immberecht igt i s t , wer am l et z ten Tag des Eintragungszeitraums das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt (österreichische Staatsbürgerschaft, Vollendung des 16. Lebensjahres, kein Ausschluss vom Wahlrecht) und zum Stichtag 28. März 2022 in die Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen ist. Bitte beachten: Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für diese Volksbegehren abgegeben haben, können für diese Volksbegehren keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt. Bitte Lichtbildausweis nicht vergessen! Eintragungen können imBürgerservice der Stadtgemeinde Perg, Hauptplatz 4, 4320 Perg an den nachstehend angeführten Tagen vorgenommen werden: Eintragungszeitraum Volksbegehren Ferienbetreuung Montag, 02. Mai 2022, 07.00 bis 20.00 Uhr Dienstag, 03. Mai 2022, 07.00 bis 17.30 Uhr Mittwoch, 04. Mai 2022, 07.00 bis 16.00 Uhr Donnerstag, 05. Mai 2022, 07.00 bis 20.00 Uhr Freitag, 06. Mai 2022, 07.00 bis 16.00 Uhr Samstag, 07. Mai 2022, 08.00 bis 12.00 Uhr Montag, 09. Mai 2022, 07.00 bis 17.30 Uhr Online können Sie eine Eintragung bis zum letzten Tag des Eintragungszeitraums (09. Mai 2022, 20.00 Uhr) durchführen. Für Rückfragen: Stadtgemeinde Perg, Frau Sabine Lettner, Tel.: 07262/ 522 55-403, Mail: bs@stadt.perg.at Highlights der OÖ Familienkarte • 50% Ermäßigung im Rotax MAX Dome • 50% Ermäßigung im Ars Electronica Center (16. + 17.04.) • Ermäßigter Eintritt bei der Messe „Familienglück “ • 20% Ermäßigung imWelios bis 19 Jahre • Ermäßigtes Online-Ticket im IKUNA Naturresort • Freier Eintritt für Familien imOÖ Kulturquartier (12.-16.04.) • „KINDERDOM-Themenführungen“ im Mariendom Linz • 10% Ermäßigung auf Touren von NATURSCHAUSPIEL • OÖ Familienkarte Junior Linzathlon (20. Mai 2022)

6 PERGER GEMEINDEZEITUNG 01/22 I www.perg.at GEMEINDE/POLITIK Was tun, wenn Sie etwas verloren haben? Unter www.fundamt.gv.at gibt es die Möglichkeit, jederzeit nach verloren gegangenen Sachen zu suchen. Für alle, die keinen Internet-Zugang haben, erledigen die Gemeindemitarbeiter/-innen im Bürgerservice auf Anfrage die Suche im Fundamt-System. Was tun, wenn Sie etwas gefunden haben? Die Polizei ist nur für bedenkliche Funde wie Schusswaffen oder Ähnliches zuständig. Alle anderen Fundgegenstände müssen am Gemeindeamt abgegeben werden. Die Gemeindebediensteten pflegen die Beschreibung des gefundenen Gegenstandes in das Fundamtsystem ein. Kurz darauf ist dieser österreichweit im Internet abrufbar. Funde Fundgegenstände mit Wert unter 10,00 Euro müssen nicht abgegeben bzw. verwahrt und können entsorgt werden. Fundgegenstände mit Wert über 10,00 Euro • werden elektronisch erfasst. • Verlustträger können unter www.fundamt.gv.at bzw. unter www.perg.at (Verwaltung/Bürgerservice/ Fundamt) die Gegenstände einsehen (Aktualisierung erfolgt wöchentlich). • Nach Ablauf eines Jahres werden die Finder/-innen, sofern bekannt und Eigentumsanspruch gestellt wurde, verständigt und können den Fundgegenstand innerhalb einer Frist abholen. Der Regierungsbeschluss der Oö. Landesregierung sieht die Zuerkennung eines Heizkostenzuschusses in Höhe von 175,00 Euro an sozial bedürftige Personen vor. Soziale Bedürftigkeit liegt vor, wenn das monatliche Nettoeinkommen aller tatsächlich im Haushalt/der Wohnung lebenden Personen die Summe folgender Beträge nicht übersteigt: • Alleinstehende EUR 950,00 • Ehepaare/Lebensgemeinschaft EUR 1.500,00 • für jedes minderjährige Kind mit Familienbeihilfe EUR 380,00 • für die erste weitere erwachsene Person im Haushalt EUR 520,00 • für jede weitere erwachsene Person im Haushalt EUR 350,00 • Freibetrag Lehrlingsentschädigung EUR 232,49 Bei Veränderungen der Grundflächen (durch Zu- und oder Verkauf) sowie der Eigentümer (z.B. durch Übergabe, Verkauf, etc.) bitten wir um umgehende Bekanntgabe der aktuellen Daten. Für die nächste Auszahlung des Jagdpachtentgeltes an die Grundbesitzer mit land- und forstwirtschaftlichen Flächen ersuchen wir – falls sich im letzten Jahr Ihre Bankdaten geändert haben – ebenso um umgehende Bekanntgabe der neuen Bankverbindung (IBAN und BIC), damit eine ordnungsgemäße Überweisung erfolgen kann. Auszahlung Jagdpachtentgelt Heizkostenzuschuss - Aktion 2021/2022 Die Antragsfrist läuft bis zum 09. Mai 2022. Einkommensnachweise ALLER Haushaltsmitglieder aus 2021 • Einkommen von Juli bis Dezember 2021 (letzten 6 Monate) • Pensionsbescheid 2021 oder Bankbeleg Dezember 2021 (auf dem der Pensionsbezug aufgeschlüsselt ist) • Lohn- Gehaltszettel – bei Lehrlingen zusätzlich Lehrvertrag • Unterhaltsvereinbarung und aktueller Bankbeleg • Alimentationsvereinbarung und aktueller Bankbeleg Nicht zu berücksichtigende Einkommensarten: • erhaltener Kindesunterhalt (Alimente, Waisenpension) • etc. Fundamt Für Rückfragen: Stadtgemeinde Perg, Frau Sabine Lettner, Tel.: 07262/ 522 55-403, Mail: bs@stadt.perg.at Für das Ansuchen: Stadtgemeinde Perg, Bürgerservice, Tel.: 07262/ 522 55-404, Mail: bs@stadt.perg.at Das Formular dazu finden Sie online unter www.perg.at - Rubrik Amtstafel & Neuigkeiten.

7 PERGER GEMEINDEZEITUNG 01/22 I www.perg.at GEMEINDE/POLITIK Verluste • Verlustgegenstände werden ebenfalls im Programm erfasst. • Es erfolgt ein automatischer Abgleich, ob eventuell ein derartiger Gegenstand als Fundgegenstand erfasst wurde. • Verlustbestätigungen können direkt im Programm erstellt werden, es ist eine Verwaltungsabgabe in Höhe von 2,10 Euro fällig. Das OÖ. Baurecht Bewilligungspflichtige Bauvorhaben (näheres siehe § 24 Oö. BauO 1994): Vor der Errichtung ist um Baubewilligung anzusuchen für: • den Neu-, Zu- Umbau von Gebäuden • die Errichtung oder wesentliche (umbaugleiche) Änderung sonstiger Bauwerke, die geeignet sind, eine erhebliche Gefahr oder eine wesentliche Belästigung für Menschen herbeizuführen oder das Orts- und Landschaftsbild zerstören • die Änderung des Verwendungszwecks von Gebäuden oder sonstigen Bauwerken, wenn dadurch zusätzliche schädliche Umwelteinwirkungen (wie Lärmoder Abgase) zu erwarten sind • Abbruch von Gebäuden (Gebäudeteilen), soweit sie an der Nachbargrundgrenze mit anderen Gebäuden zusammengebaut sind. Anzeigepflichtige Bauvorhaben (näheres siehe § 25 Oö. BauO 1994): Eine Bauanzeige ist – vor Beginn der Bauausführung – insbesondere einzubringen für: • die Änderung des Verwendungszwecks von Gebäuden (Gebäudeteilen) oder sonstigen Bauwerken, wenn dadurch ein Einfluss auf die Festigkeit tragender Bauteile, den Brandschutz etc. zu erwarten ist • die größere Renovierung von Gebäuden • die sonstige Änderung oder Instandsetzung von Gebäuden unter bestimmten Voraussetzungen • die Errichtung von Hauskanalanlagen • die Errichtung von Senkgruben • die Errichtung von Wintergärten sowie die Verglasung von Balkonen und Loggien • die Herstellung von Schwimm- und Löschteichen sowie Schwimm- und sonstigen Wasserbecken mit einer Tiefe von mehr als 1,5 m oder einerWasserfläche von mehr als 50 m² • dieAnbringungoder ErrichtungvonPhotovoltaikanlagen und thermischen Solaranlagen, soweit sie freistehen und ihre Höhe mehr als 2 m über dem künftigen Gelände beträgt oder die Oberfläche baulicher Anlagen (z.B. die Dachfläche) um mehr als 1,5 m überragen • die Veränderung der Höhenlage im Bauland ummehr als 1,5 m • die Errichtung oder wesentliche (umbaugleiche) Änderung von nicht Wohnzwecken dienenden, eingeschossigen, ebenerdigen Gebäuden bis 35 m² (Gartenhütten etc.) • die Err ichtung freistehender oder angebauter Schutzdächer bis 50 m² (Carpor ts, Ter rassenüberdachungen etc.) • den Abbruch von freistehenden Gebäuden, soweit diese nicht einer Bewilligung gem. § 24 Oö. BauO 1994 bedürfen • Stützmauern und freistehende Mauern mit einer Höhe von mehr als 1,5 m sowie Stützmauern mit einer aufgesetzten Einfriedung von insgesamt mehr als 2,5 m. Bewilligungs- und anzeigefreie Bauvorhaben (näheres § 26 Oö. BauO 1994): Weder einer Baubewilligung noch einer Bauanzeige bedürfen ua.: • der Einbau von Sanitärräumen und den sonstigen Innenausbau von bestehenden Gebäuden, soweit solche Maßnahmen nicht gem. §§ 24 und 25 der Bewilligungs- und Anzeigepflicht unterliegen • Stützmauern sowie freistehende Mauern bis zu einer Höhe von 1,5 m sowie Einfriedungen (bei Einfriedungen gilt jedoch zu beachten, dass diese entsprechend den Bestimmungen des § 49 des Oö. BauTG 2013 grundsätzlich - im Gesetz angeführte Ausnahmen abgesehen - eine Höhe von 2 m über dem natürlichen Gelände nicht überschreiten dürfen) • Pergolen • Schwimm- oder Löschteiche sowie Schwimm- und sonstige Wasserbecken mit einer Tiefe bis zu 1,5 Meter und mit einer Wasserfläche bis zu 50 m² • n i cht Wohnzwecken d i enende , ebene rd i ge , eingeschossige und freistehende Gebäude bzw. Schutzdächer, jeweils mit einer bebauten Fläche bis zu 15 m², soweit sie nach dem Flächenwidmungsplan im Bauland liegen und entsprechend den für sie geltenden bau- bzw. raumordnungsrechtlichen Bestimmungen, insbesondere jenen des Flächenwidmungs- bzw. Bebauungsplans, ausgeführt werden.

8 PERGER GEMEINDEZEITUNG 01/22 I www.perg.at GEMEINDE/POLITIK Ungeachtet einer nichterforderlichen Genehmigung durch die Baubehörde für solche Bauvorhaben empfiehlt es sich, Rücksprache mit der Bauabteilung zu halten, da auch für diese Bauvorhaben Vorgaben, welche sich aus den Flächenwidmungs-, Bebauungs-undGefahrenzonenplänen, aber auch weiteren Gesetzesmaterien wie beispielsweise dem Oö. Straßengesetz 1991 ergeben, gelten. Für die Errichtung, Anbringung oder wesentl iche Änderungen vonWerbe- und Ankündigungseinrichtungen gelten darüber hinaus gem. § 27 der Oö. Bauordnung 1994 Sonderbestimmungen. Eine eigene Bauanzeige entfällt, wenn das Bauvorhaben im Rahmen eines Baubewilligungsverfahrens mitgenehmigt wird. Die angeführten Punkte stellen die alltäglichen Anzeige- und Bewi l l igungstatbestände (bzw. anzeige- und bewilligungsfreie) dar und ist dieser Aufzählung nicht abschließend. Bauaufsicht durch die Baubehörde - Erhaltungspflicht Während der Bauausführung kann sich die Baubehörde bei allen Bauführungen von der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen sowie von Bedingungen und Auflagen des Baubescheids überzeugen. Den Organen der Baubehörde ist dabei der Zutritt jederzeit zu gestatten. Stellt die Baubehörde Mängel fest (wie eine unbefugte Bauführung, das Fehlen einer/s befugten Bauführer/-in oder Planabweichungen), so hat sie die Fortsetzung der Bauausführung zu untersagen (= Baueinstellung). Übertretungen der Oö. Bauordnung Die Zurücknahme von Bauvorschriften und die gleichzeitige Stärkung der Eigenverantwortung der Bürger/-innen auf der einen Seite verlangt auf der anderen Seite verstärkte Sanktionen, wenn dieser Vertrauensvorschuss gebrochen wird und bewusst Gesetzwidrigkeiten stattfinden. Beispielsweise stellen eine unbefugte Bauführung (=AusführungeinesbewilligungspflichtigenBauwerks ohne Baubewilligung), eine nicht bewilligte Planabweichung, die Bauausführung ohne befugte/n Bauführer/-in oder die Missachtung von Vorschreibungen und Auflagen des Baubewilligungsbescheids Verwaltungsübertretungen dar, die mit einer Höchststrafe bis zu 36.000 Euro bedroht sind. Für sogenannte „Schwarzbauten“ ist sogar eine Mindeststrafe von 1.450 Euro vorgesehen. Baubeginn; Bauausführung Mi t einem bewi l l igungspf l icht igen Bauvorhaben dar f erst nach dem Eintr itt der Rechtskraf t des Baubewilligungsbescheides begonnen werden. Als Zeitpunkt des Beginns gilt der Tag, an dem mit Erd- oder Bauarbeiten zur Verwirklichung des Bauvorhabens begonnen wird. Von einem bewilligten Bauvorhaben darf – mit Ausnahme von gesetzlich normierten Fällen - nur mit Bewilligung der Baubehörde abgewichen werden. Soweit der Bebauungsplan nichts anderes festlegt, dürfen Bauten und sonstige Anlagen sowie lebende Zäune, Hecken, Park- und Lagerplätze, Teiche, Sand und Schottergruben an öffentlichen Straßen innerhalb eines Bereichs von 8 Metern neben dem Straßenrand nur mit Zustimmung der Straßenverwaltung errichtet werden. Abstände von Gebäuden zu Straßenfluchtlinien Die Abstände zu den öffentlichenVerkehrsflächen ergeben sich, soweit der Bebauungsplan nichts anderes festlegt, aus den straßenrechtlichen Abstandsbestimmungen. Zu den öffentlich Verkehrsflächen der Gemeinde beträgt der Abstand zwischen dem Hauptgebäude und der Straßengrundgrenze idR mind. 3 m. Erlöschen der Baubewilligung Die Baubewilligung erlischt innerhalb von drei Jahren, wenn nicht innerhalb dieser Zeit mit der Bauausführung begonnen worden ist. Wurde zwar innerhalb der dreijährigen Frist mit der Bauausführung begonnen, so erlischt die Baubewilligung weiters auch dann, wenn das Bauvorhaben nicht innerhalb von fünf Jahren nach Beginn der Bauausführung fertig gestellt wurde. Über Antrag der/des Bauherr/-in können diese Fristen (unter gewissen Voraussetzungen) durch die Baubehörde verlängert werden. Baufertigstellung; Benützungsrecht Die Fertigstellung von Wohngebäuden mit höchstens drei Wohnungen und Nebengebäuden ist gem. § 42 Oö. BauO 1994 von der/dem Bauherr/-in der Baubehörde schriftlich mitzuteilen (Baufertigstellungsanzeige). Die Baufertigstellung kann sich auch auf selbstständig benutzbare Gebäudetei le beziehen. Eine eigene Benützungsbewilligung, auch Kollaudierung genannt, gibt es nicht mehr. Der Fertigstellungsanzeige sonstiger baulicher Anlagen (§ 43 Oö. Bauordnung 1994) sind entsprechende Befunde - wie im Baubewilligungsbescheid vorgeschrieben - beizulegen. Allgemeine Hinweise zu den Abständen von baulichen Anlagen zu Verkehrsflächen Für Informationen und Auskünfte: Stadtgemeinde Perg, Bauabteilung, Tel.: 07262/ 522 55-301 oder 302 Mail: bau@stadt.perg.at

9 PERGER GEMEINDEZEITUNG 01/22 I www.perg.at Abstände von Nebengebäuden zu Straßenfluchtlinien a) Säulen und Dächer“ von Nebengebäuden Jeder Punkt einer der Straßenfluchtlinie zugekehrten Säule von Nebengebäuden (z.B. Carport) muss einen horizontal gemessenen Mindestabstand von 1,5 m (bei zur Straße parallel ausgerichteten Carports) bzw. 2 m (bei normal, also im rechten Winkel, zur Straße ausgerichteten Carports) aufweisen. Die Außenkanten von Dächern von Nebengebäuden müssen einen horizontal gemessenen Mindestabstand von 1 m aufweisen. GEMEINDE/POLITIK Straßenseitige Einfriedung Die Errichtung und Änderung von Einfriedungen gegenüber öffentlichen Verkehrsflächen bedar f der Zustimmung der Straßenverwaltung. Jeder Punkt einer Einfriedung im Bereich des freien Sichtraumes (gemäß RVS – Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen) darf, soweit der Bebauungsplan nichts anderes festlegt, eine Höhe von maximal 0,8 m (gemessen ab Straßenniveau) nicht überschreiten. Eine detaillierte Auskunft erhalten Sie dazu bei den Mitarbeiter/-innen in der Bauabteilung. Jedes Bauvorhaben bedarf jedoch einer individuellen Beurteilung der Straßenverwaltung, da sich darüber hinaus andere Abstände, aufgrund diverser Beurteilungskriterien, wie Kreuzungsbereiche, Sichtweiten, Verkehrsaufkommen etc., ergeben können! b) Wände von Nebengebäude Jeder Punkt einer der Straßenfluchtlinie zugekehrten, geschlossenen Wand von Nebengebäuden (dazu zählen z.B. Garagen, verschalte Carports) muss einen horizontal gemessenen Mindestabstand von 2 m aufweisen, außer die einzuhaltenden Sichtweiten erfordern einen größeren Abstand. Die Traufenhöhe von 3 m über den Erdgeschossfußboden darf nicht überschritten werden. c) Garagen mit Einfahrt straßenfluchtseitig Jeder Punkt einer Straßenf luchtl inie zugekehr ten Wand von Nebengebäuden (z.B. Garagen) mit einer als Einfahrt für Kraftfahrzeige dienenden Öffnung, muss einen horizontal gemessenen Mindestabstand von 5 m aufweisen (Ausnahmen können sich aus den Gesetzen sowie Bebauungsplänen ergeben). Sollte einfahrtsseitig eine Überdachung angebracht werden, so sind für diese die Abstände sinngemäß Punkt 2a und 2b einzuhalten. Verkehrsbehinderung durch Äste und Sträucher Äste und Sträucher, die auf Gehsteige, Geh- und Radwege sowie Straßen herauswachsen, behindern Fußgänger, Radfahrer und alle anderen Verkehrsteilnehmer. Personen, die z.B. mit Kinderwägen, Gehilfen und Rollstühlen unterwegs sind, benötigen die volle Breite des Gehsteiges. Es kann auch den Kraftfahrern die Sicht verstellt werden, so dass es zu gefährlichen Situationen kommen kann. Straßennahe Hecken und Sträucher, die vielfach die Sicht auf und für Kinder verstellen, stellen ebenfalls ein Problem dar. Um für Sicherheit zu sorgen, gehören Äste, Sträucher oder Hecken entlang eines Gehsteiges bis zur Grundgrenze auf einer Höhe von 2,2 m und entlang einer Straße 0,75 m vom Bankett entfernt und bis auf eine Höhe von 4,5 m zurückgeschnitten.

10 PERGER GEMEINDEZEITUNG 01/22 I www.perg.at KindergartenKrabbelstube NEU Die Rodungsarbeiten am Geh- und Radweg Tobra sind bereits abgeschlossen und dieser befindet sich nun in der Ausschreibungsphase. Die Umsetzung soll wie geplant in den Sommermonaten 2022 erfolgen. Geh- und Radweg Tobra GEMEINDE/POLITIK Wir ersuchen deshalb die betroffenen Grundeigentümer umgehend und jeweils bei Bedarf Bäume, Hecken und Sträucher zurückzuschneiden, damit der Straßenerhalter nicht gezwungen ist, gegenVerrechnung der anfallenden Kosten diesen Rückschnitt vorzunehmen. In großen Schritten und voll im Bauzeitplan schreitet der Neubau des Kindergartens in Holzbauweise in der Machlandstraße voran. Der Rohbau ist fertiggestellt. Derzeit werden die E-Strich- und Fassadearbeiten durchgeführt. Nach der Austrocknung kann bereits mit den Fliesen- und Bodenlegerarbeiten begonnen werden, bevor der Kindergarten mit der Einrichtung im Sommer finalisiert wird. Auch die Aufträge für die Gartengestaltung und die Spielplatzeinrichtung wurden bereits vergeben und es ist die Abwicklung dieser Gewerke ab April geplant. Aus momentaner Sicht steht einer Inbetriebnahme des neuen Kindergartens mit der Kindergartensaison 2022/2023 nichts imWege. Ablagerung von Grünschnitt - verboten! Wir möchten darauf hinweisen, dass das Ablagern von Grünschnitt, Gras und Laub entlang des Naarnufers verboten ist. Gartenabfälle gelten rechtlich als Abfall und gehören generell in die Bio-Tonne. Es ist ebenfalls möglich Haushaltsmengen (bis 2m3 – entspricht einem Autoanhänger) kostenlos an der Sammelstelle am Kompostplatz Perg abzugeben – bei größeren Mengen ist eine telefonische Anmeldung notwendig. Eine illegale Entsorgung ist kein Kavaliersdelikt und wird mit einem hohen Bußgeld bestraft. ÖFFNUNGSZEITEN: Montag bis Samstag 07.00 bis 19.00 Uhr KONTAKT: Firma Lettner Kompost (Kickenau 29, 4320 Perg) Mobil: 0677 / 64 01 19 28 Mail: office@lettner-kompost.at Web: www.lettner-kompost.at Fassadensanierung Bezirkssporthalle Die Außenfassade der Bezirkssporthalle weist grobe Betonschäden auf. In den nächsten Monaten wird eine Fachfirma mit den Sanierungsarbeiten an den Fassaden beauftragt um diese Mängel zu beseitigen.

11 PERGER GEMEINDEZEITUNG 01/22 I www.perg.at GEMEINDE/POLITIK Auf der Freizeitwiese, bei den Beachvolleyballplätzen, ist die Errichtung einer Pumptrack Anlage geplant. Die Umsetzung erfolgt voraussichtlich in den Sommermonaten. Mit der Planung und Errichtung soll eine Firma, die schon Projekte in dieser Form in Österreich umgesetzt hat, beauftragt werden. Miteingeplant ist auch eine sogenannte Laufrad- und Rollstuhl-Track. Diese ist geeignet als Inklusionsfläche, um Rollstuhl-Manöver zu üben. Pumptrack – was ist das eigentlich? Ein Pumptrack ist eine Spielwiese aus Asphalt und besteht aus unterschiedlich hohen Wellen und Kurven. Wer darauf unterwegs ist, tritt im besten Fall nicht in die Pedale, sondern bringt sich über Gewichtsverlagerung sowie Be- und Entlastung seines fahrbaren Untersatzes zum richtigen Zeitpunkt in konstanten Schwung. Diese spezielle Zieh- und Drücktechnik (engl. „pumping“) funktioniert in etwas abgewandelter Form am Fahrrad genauso wie auf einem Tretroller, Skateboard oder Inlineskates. Gerade im ländlichen Raum ist das Auto noch immer die Fahrgelegenheit Nummer 1. Doch das muss nicht sein. Mit dem PERGshuttle wurde im Herbst 2019 zusätzlich zum bestehenden Angebot ein flexibler Stadt-Öffi eingeführt, der mit 1 Euro pro Person und Fahrt sogar besonders günstig ist. Wenn es darum geht, das Klima zu entlasten, dann heißt das auch: den Individualverkehr stark zu reduzieren. Mit Linienbussen und Bahn besteht ein gutes Angebot in der Region, doch nicht alle Ortsteile in Perg werden damit erreicht. Das PERGshuttle bietet eine gute Ergänzung. Es bietet an Wochentagen vormittags und nachmittags einen fixen Rundkurs in der Stadt – Fahrplan findet man an den PERGshuttle-Haltestellen - ebenso ist es ein Anruf-Sammeltaxi für alle, die außerhalb wohnen und kann zwischen 16.00 und 20.00 Uhr noch für angemeldete Sammelfahrten genutzt werden. Bei den Analysen der Fahrgastzahlen fällt aber auf, dass das Angebot bislang zu einem sehr großen Teil von der älteren Generation genutzt wird. Dabei bietet es auch für die Jugend so viele Möglichkeiten. Vor allem für Fahrten zu Musikschulstunden, Trainingseinheiten bei Sportvereinen, uvm. können Familien gut auf die Bring- und Abholfahrten verzichten. Das PERGshuttle kann alle Kinder nach der Reihe einsammeln und nach dem Training wieder nach Hause bringen. PERGshuttle fahren und Klima entlasten PERGshuttleRufnummer: 0664/51 43 136 NEU Jugendtaxi-App Von den Papiergutscheinen zur Jugendtaxi-App. Die Taxigutscheine können über die 4youCard-App heruntergeladen werden und sind sofort gültig. Von Freitag 17.00 Uhr bis Sonntag 23.59 Uhr können diese von allen 14- bis 26-Jährigen eingelöst werden. Weiters gibt es eine praktische, nach Entfernung gereihte Auflistung aller teilnehmenden Taxiunternehmen. Mit dem Jugendtaxi kommt man günstig und sicher vom Fortgehen nach Hause. Jugendtaxi-App holen und bares Geld sparen. Alles was man braucht, sind eine 4youCard und die 4youCard-App (Download unter Play-Store oder App-Store) auf deinem Smartphone. Weiters sind für die Freizeitwiese die Errichtung eines Funcourts und eine Padel Tennis Anlage geplant. Was ist Padel Tennis? Padel ist ein Schläger Sport, der als Doppel gespielt wird und die gleiche Zählweise wie Tennis benutzt. Das Spielfeld wird in der Mitte von einem Tennisnetz getrennt und ist von einem Drahtzaun umgeben. DieWände können in das Spiel miteinbezogen werden und geben somit dem Ball eine neue Richtung. Errichtung von Pumptrack Anlage, Funcourt & Padel Tennis Anlage Alle Infos zu den Betriebszeiten und Antworten auf eventuell offene Fragen: www.perg.at/pergshuttle. © Christoph Weiermair © Alliance

12 PERGER GEMEINDEZEITUNG 01/22 I www.perg.at An alle Hundebesitzer Hundefreilauffläche Der mobile Hundetrainer Michael Benezeder steht jeden Montag von 18.00 bis 19.00 Uhr in der Hundefreilaufzone für Fragen rund um den Hund zur Verfügung. Einen emotionalen Klimawandel will Unternehmer und Gründer der Plattform„Movement 21“ GerhardHinterkörner schaffen. Dafür werden die unterschiedlichsten Orte als „Wertschätzungszone“ gekennzeichnet. Achtsamkeit und Wertschätzung sind uns in der Stadtgemeinde Perg besonders wichtig, sagt LAbg. Bgm. Froschauer und daher wurde auch imStadtamt PergdieseTafel imEingangsbereich angebracht. Die Entscheidungsgrundlagen geben die Gesetze vor, die Kontakte und Termine sind aber für beide Seiten wesentlich menschlicher und angenehmer. Ziel dieser Aktion ist eine dauerhafte Implementierung einer neuen Kultur des Miteinanders. In Familien, in Unternehmen, in Schulen, in Institutionen, in Behörden und überall, wo Menschen wertschätzend aufeinandertreffen wollen. Die Tafel ist eine Art Absichtserklärung sich an einem emotionalen Klimawandel zu beteiligen. © Benezeder Jährliche Hundesteuer Wird die Hundehaltung beendet (Tod, Besitzerwechsel, Wegzug,…) ist dies unverzüglich am Stadtamt Perg bekannt zu geben. Ansonsten kann dies bei der nächsten Abrechnung nicht berücksichtigt werden. Sachkundenachweis Jede ordentliche Hundehaltung beginnt bei der/dem Hundehalter/-in, daher muss sich jede/r das nötige Wissen dafür aneignen. Die 6-stündige, allgemeine Sachkundeausbildung ist vor der Anschaffung eines Hundes zu absolvieren. Termine Sachkundenachweis: Mittwoch, 25. Mai und Mittwoch, 01. Juni 2022, jeweils von 18.30 bis 21.30 Uhr Hundeschule Perg Machlandstraße 80, 4320 Perg info@hundeschuleperg.at 0650/ 41 50 344 Achtung Wertschätzungszone Laptops für Ausbildungsinitiative Die Stadtgemeinde Perg hat Anfang Jänner 14 Laptops der Mittelschule Perg Stadtzentrum an den Verein SAUM übergeben. Die gebrauchten Geräte sind nun in verschiedenen Ausbildungsprojekten für Schulungszwecke weiter im Einsatz. „Im Sinne der Nachhaltigkeit freut es uns, wenn wir damit helfen können und diese Geräte noch gute Dienste leisten können“, zeigten sich LAbg. Bürgermeister Anton Froschauer und Direktorin Judith Valtl bei der Übergabe an SAUM-Chefin Claudia Böberl erfreut. Direktorin Judith Valtl, LAbg. Bgm. Anton Froschauer und GF Claudia Böberl GEMEINDE/POLITIK Sie möchten über aktuelle Termine und Veranstaltungen in Perg informiert sein? Dann registrieren Sie sich doch für den Perger Veranstaltungs-Newsletter. Veranstaltungs-Newsletter Schicken Sie einfach ein kurzes Mail mit der Angabe Ihres Namens und der gewünschten E-Mail-Adresse an stadtamt@stadt.perg.at, Kennwort "Perger Veranstaltungs-Newsletter"

13 PERGER GEMEINDEZEITUNG 01/22 I www.perg.at NEU im Team Seit März unterstützt Wolfgang Peyreder unser Team als Sachbearbeiter in der Bauabteilung. GEMEINDE/POLITIK Vizebürgermeister Ing. Peter Ganglberger feierte imFebruar seinen 60. Geburtstag. LAbg. Bgm. Anton Froschauer und die Gemeindebediensteten wünschten ihm alles Gute zum runden Geburtstag. Seit 01. Februar ist Karl Moser, langjähriger Mitarbeiter des Bauhofes Perg, neuer Leiter des Bauhofes. Wir wünschen ihm viel Freude bei seiner neuen Herausforderung und bedanken uns bei seinem Vorgänger Johannes Hiemetsberger, der aufgrund der Altersteilzeit die Leitung abgegeben hat, für sein Engagement und seinen Arbeitseinsatz. Er wird den Bauhof weiterhin als Bauhofleiter-Stellvertreter unterstützen. Frau Ljuljijeta Hiseni verstärkt seit Februar das Reinigungsteam der Mittelschule Perg Stadtzentrum. Wir heißen beide herzlich willkommen und wünschen ihnen viel Freude bei ihrer neuen Aufgabe in unserer Gemeinde. Frau Rosina Pfei f fer wurde am 01.09.2017 vom Kindergartenverein Perg übernommen und war bis zur Pensionierung in der Finanzabteilung tätig. Im Rahmen der Veränderung des Buchhaltungssystems bei den Gemeinden musste das Vermögen und in weiterer Folge das Inventar neu aufgenommen werden. Dies zählte zu ihrem Aufgabenbereich, welchem sie sich akribisch und mit Freude widmete. Sie war damit der Gemeinde eine sehr große Stütze. Mit 31.01.2022 hat sie ihr Dienstverhältnis aufgrund Pensionierung beendet. Wir wünschen Ihr für Ihre Zukunft alles, alles Gute! Wir sagen DANKE Wir gratulieren Karl Moser und Johannes Hiemetsberger Neuer Bauhofleiter

14 PERGER GEMEINDEZEITUNG 01/22 I www.perg.at Neugierig geworden? So einfach geht’s: • Anmelden auf oberoesterreich.radelt.at • Auswahl der Gemeinde PERG im Profil, damit uns die Kilometer gutgeschrieben werden • Radki lometer onl ine im Profi l eintragen oder automatisch mit der kostenlosen „Österreich radelt“- App erfassen - ganz nach Lust und Laune täglich, wöchentlich oder alle auf einmal OÖ radelt und PERG radelt mit Lust auf mehr Bewegung? Radeln Sie sich fit und seien Sie bei der Mitmach-Aktion Oberösterreich radelt dabei. Von 20. März 2022 bis 30. September 2022 können fleißig Radkilometer gesammelt werden – egal ob zur Arbeit, zum Einkauf oder zum Sportplatz. Die Gemeinde Perg unterstützt die Aktion und startet aktiv in den Frühling! Ob Genussradler/-innen, Alltagspendler/-innen oder Sportradler/-innen – alle können mitmachen. Wer sich registriert und die Radkilometer auf der Plattform einträgt kann tolle Preise gewinnen. Bei Oberösterreich radelt zählen keine Höchstleistungen, sondern die Freude beim Radeln. Was gibt es zu gewinnen? Für all jene, die von Beginn an dabei sind, winken beim #anradeln Sonderpreise. Einfach bis zum 20. April 2022 mindestens 50 Kilometer sammeln. Im beliebten RadelLotto werden wöchentlich tolle Fahrräder und E-Bikes verlost. Wenn Sie während der Aktion für Perg mehr als 100 Kilometer radeln, nehmen Sie automatisch an der Schlussverlosung teil und können am Ende attraktive Preise gewinnen. Auch heuer gibt es wieder die tolle HUI STATT PFUI Flurreinigungsaktion des Bezirksabfallverbandes. Tun wir gemeinsam etwas für ein sauberes PERG und unsere Umwelt. So funktionierts: • Gruppe zusammenstellen (Vereine, Familie, Nachbarn,...) • Online unter huistattpfui.at/aktionen/neue-aktion/ anmelden (bis 31. März 2022) und Ihren Wunschdatum der Flurreinigungsaktion bekannt geben (damit Sie bei der Aktion versichert sind) • Utensilien beim ASZ/BAV Perg, Kickenau 7 abholen (Hui-statt-Pfui Säcke + Handschuhe) • Durchführung der Flurreinigungsaktion • Gesammelten Müll in den Hui-statt-Pfui Säcken im ASZ Perg zu den Öffnungszeiten abgeben • Foto der Gruppe bei der Stadtgemeinde Perg unter stadtamt@stadt.perg.at einreichen und amGewinnspiel teilnehmen HUI STATT PFUI Flurreinigungsaktion AKTUELLES Leisten wir gemeinsam einen Beitrag für mehr Lebensqualität in unserer Gemeinde! Auf die Räder, fertig, los! Wir freuen uns über viele Unterstützer/-innen und wünschen viel Spaß dabei. „Oberösterreich radelt “ wird unterstützt von Land OÖ und Klimabündnis OÖ. GEWINNSPIEL Senden Sie uns ein Foto Ihrer Sammelgruppe an stadtamt@stadt.perg.at und nehmen Sie so am Gewinnspiel teil. KENNWORT: HUI STATT PFUI Unter allen eingesendeten Gruppenfotos werden am 31. Mai 2022 - 100 Euro verlost. Teilnahmeberechtigt sind nur Perger Bürger/-innen. Die Fotos der fleißigen Teilnehmer/-innen werden auf unserer Website sowie in Social-Media-Kanälen und Printmedien – Gemeindezeitung, Presseaussendungen, etc. veröffentlicht. In die Pedale zu treten schont nicht nur das Klima, es fördert die Gesundheit auf viele Arten:  Radfahren schützt vor Herz-Kreislauf-Erkrankungen und reduziert maßgeblich das Risiko übergewichtig zu werden um.  Radfahren stärkt das Immunsystem.  Radfahren baut Stress ab und steigert das körperliche und geistige Wohlbefinden.  Radfahren steigert das Koordinationsvermögen.

15 PERGER GEMEINDEZEITUNG 01/22 I www.perg.at AKTUELLES Statistik Austria kündigt SILC-Erhebung an Statistik Austria erstellt imöffentlichen Auftrag hochwertige StatistikenundAnalysen,dieeinumfassendes,objektivesBild der österreichischenWirtschaft und Gesellschaft zeichnen. Die Ergebnisse der Erhebung SILC (Statistics on Income and Living Conditions) liefern für Politik, Wissenschaft und Öffentlichkeit grundlegende Informationen zu den Lebensbedingungen und Einkommen von Haushalten in Österreich. Nach einem reinen Zufallsprinzip werden aus dem Zentralen Melderegister jedes Jahr Haushalte in ganz Österreich für die Befragung ausgewählt. Die ausgewählten Haushalte werden durch einen Ankündigungsbrief informiert und eine von Statistik Austria beauftragte Erhebungsperson wird von Februar bis Juli 2022 mit den Haushalten Kontakt aufnehmen, um einen Termin für die Befragung zu vereinbaren. Diese Personen können sich entsprechend ausweisen. Jeder ausgewählte Haushalt wird in vier aufeinanderfolgenden Jahren befragt, um auch Veränderungen in den Lebensbedingungen zu erfassen. Haushalte, die schon einmal für SILC befragt wurden, können in den Folgejahren auch telefonisch oder über das Internet Auskunft geben. • Wildbienen brauchen zusätzlich geeignete Nistplätze in sonniger, trockener Lage wie offene Bodenflächen, sandige Flächen, Abbruchkanten, morsches Totholz, verhol z te Marks tänge l , Trockenmauern oder Schneckenhäuser. • Aufstellen einer Bienentränke: Im Frühjahr und Sommer, wenn es heiß und trocken ist, ist eine ausreichende Wasserversorgung wichtig! Setzen wir gemeinsam ein Zeichen. Die Initiative„Natur im Garten“ unterstützt Gartenbesitzer/-innen und Gemeinden dabei, ihre Flächen naturnah zu gestalten und ökologisch zu pflegen. Rund 650 Gärten tragen in Oberösterreich bereits die „Natur im Garten“-Plakette als sichtbares Zeichen für den Artenschutz! Wildbiene & Co im eigenen Garten fördern Wildbienen sind unverzichtbare Bestäuber in der Natur, für unsere Privatgärten aber auch für die Landwirtschaft. Für den Erhalt der Artenvielfalt ist jede naturnahe Fläche ein wichtiger Beitrag. Gemeinsam kann so ein dichtes Netzwerk an wertvollen Lebensräumen entstehen. Was wir alle denWildbienen bieten können: • Wild- und Honigbienen brauchen ein artenreiches Blütenangebot über die gesamte Saison (März bis September) sowie geeignete Nistplätze, damit sie ihre Brut aufziehen können. • Eine vielfältige Wildstrauchhecke oder Blumenwiese sind wichtige Lebensräume für Insekten, Vögel und Säugetiere, denen sie Unterschlupf und Nahrung bieten. • Wildbienenhotels & Co. Die Jungen sind los! Jetzt im Frühling, wenn die Menschen wieder mehr in die Lebensräume der Wildtiere vordringen, ist es wichtig, dass die tierischen Bewohner in Ruhe gelassen werden. Vor allem deshalb, da ab jetzt vermehrt Jungwild das Licht der Welt erblickt. Falsch verstandene Tierliebe kann lebensbedrohliche Folgen haben und vermeintlich zurückgelassene Jungtiere sollten nicht aufgenommen werden. Die meisten Jungen sind es gewöhnt, dass die Mutter sie mehrere Stunden alleine lässt, umselbst auf Nahrungssuche zu gehen oder Fressfeinde von den Kleinen fernzuhalten. Auch das Nest von Wildenten oder anderem Federwild sollte nicht berührt oder gar von nächster Nähe beobachtet werden. Die Mutter beobachtet die Eindringlinge und traut sich nicht mehr zum Nest. Dadurch kühlen die Eier aus und die Küken sterben unter Umständen. Ebenso sollten Vierbeiner an die Leine genommen werden. Selbst wohlerzogene Hunde vergessen schon einmal ihre guten Manieren, wenn ihr Jagdinstinkt geweckt wird. Aufgeschreckte und gehetzte Wildtiere laufen auf Straßen und können Unfälle verursachen. Ein trächtiges Reh kann sogar im Schockzustand das Kitz verlieren. Bleiben Sie also auf den Wegen und lassen Sie den Wildtieren ihre Ruhezonen. (c) Landesjagdverband/ N. Mayr Für weitere Informationen: Statistik Austria Guglgasse 13, 1110 Wien Tel.: 01 711 28-8338 E-Mail: erhebungsinfrastruktur@statistik.gv.at Internet: www.statistik.at/silcinfo

16 PERGER GEMEINDEZEITUNG 01/22 I www.perg.at Rotkreuz-Markt: Einkommensgrenzen angepasst Es gibt viele Gründe, warumMenschenmit einemgeringen Einkommen auskommen müssen. Seit 2009 bietet das Rote Kreuz im Bezirk Perg deshalb mit dem Rotkreuz-Markt seinen Kunden zur Unterstützung eine besonders günstige Einkaufsmöglichkeit. Damit die Bürger imGeschäft in der Bezirkshauptstadt oder aneiner dermobilen Stationen indenGemeinden einkaufen können, brauchen sie eine Einkaufsberechtigungs-Karte. Sie ist an Einkommensgrenzen gebunden. Diese wurden mit 1. Jänner 2022 angepasst: • 1-Personen-Haushalte 1.200 Euro (bisher 1.000 Euro) • 2-Personen-Haushalte 1.700 Euro (bisher 1.500 Euro) • für jedes Kind 300 Euro (bisher 250 Euro) Nach Vor lage eines Einkommensnachweises und einer Haushaltsbestätigung werden vom Roten Kreuz Einkaufsausweise ausgestellt. Antragsformulare sind bei allen Sozialberatungsstellen, Rotkreuz-Ortsstellen und der Rotkreuz-Bezirksstelle erhältlich. Caritas-Familienhilfe Familien können im Alltag in Situationen kommen, die aus eigener Kraft nur schwer zu bewältigen sind - die Caritas-Familienhilfe ist eine wirksame Unterstützung. Die Familienhelferin betreut die Kinder in ihrem Zuhause und erledigt Haushaltstätigkeiten, die für eine gute Versorgung der Kinder notwendig sind. Die Mobilen Familiendienste in unserer Gemeinde sind unter Tel.: 07236/62409 erreichbar. ORGANISATIONEN Öffnungszeiten: Montag-Freitag: 9.00-18.00 Uhr Samstag: 9.00-17.00 Uhr Donaupark Mauthausen 0676 / 8776 2762 CARLA Shop in Mauthausen Menschen in Not erhalten in den Caritas-Sozialberatungsstellen Gutscheine für den Einkauf bei CARLA. Gut erhaltene Kleidung, Bücher, Spielsachen oder Kinderartikel können während der Öffnungszeiten in der CARLA oder rund um die Uhr in der Caritas-Sammelbox am oberen Parkplatz des Donauparks Mauthausen abgegeben werden. (c) Caritas Für weitere Informationen: Österreichisches Rotes Kreuz rotkreuz-markt.perg@o.roteskreuz.at Ukraine-Hilfe Derzeit beherbergt die Perger Bezirkssporthalle Flüchtlinge aus der Ukraine, wo sie vorübergehend verpflegt und betreut werden. LAbg. Bürgermeister Anton Froschauer besuchte die geflüchteten Menschen aus der Ukraine. „Vor al lem in solchen Zei ten ist es unumgängl ich zusammenzuhalten und sich gegenseitig zu unterstützen. Es ist mir persönlich ein großes Anliegen, den Menschen so gut es geht zu helfen", so LAbg. Bgm. Froschauer. Bezirkspolizeikommandant Florian Engler, Bezirksrettungskommandant Christian Geirhofer, LAbg. Bgm. Anton Froschauer INFORMATIONEN UND KONTAKTDATEN: Sachspenden: Volkshilfeshop Schwertberg, 0676/ 8734 4314 shop-schwertberg@volkshilfe-ooe.at Wohnungen: nachbarschaftshilfe@ooe.gv.at, Tel.: 0732 / 7720 16200. Allgemeine Informationen: www.land-oberoesterreich.gv.at/files/ukraine/index.html seafile.volkshilfe-ooe.at/f/816cb215cb254854ad8b www.zusammen-helfen.at www.bmi.gv.at

17 PERGER GEMEINDEZEITUNG 01/22 I www.perg.at PERG-Gutschein für Einkauf&Genuss Raus aus der Schublade! Ob beim Shoppen, beim Frisör, im Kosmetik- oder Massagestudio, in Gaststätten, Cafés oder Gewerbe- und Handwerksbetrieben: Mit dem PERG-Gutschein erfüllen sich vielerlei Wünsche. Zu Weihnachten 2021 wurden so viele PERG-Gutscheine verschenkt wie noch nie. Immer noch liegen einige tausend davon in Schubladen oder Schränken. Manchmal, weil sich die damit Beschenkten etwas Besonderes kaufen wollen, manchmal jedoch, weil sie schlicht vergessen wurden. Die Zeit ist reif, die Gutscheine aus den Schubladen heraus zu holen, um sich Wünsche zu erfüllen. So ein Einkauf unterstützt einerseits die Perger Unternehmen nach den Beschränkungen wegen der Pandemie und andererseits schenkt man sich selbst einen kleinen Glücksmoment, wenn ein langgehegter Wunsch erfüllt wird. NeueWanderkarten für die Donauregion PERG-Gutschein schenken Mit dem PERG-Gutschein für Einkauf&Genuss kann man die Auswahl von über 110 Firmen aus Perg verschenken. Auch zu Ostern, zum Muttertag und bei Jubiläen ist der PERG-Gutschein eine gute Geschenkidee. Mit dem Kauf der Gutscheine stärkt man regionale Betriebe und sichert damit auch Arbeitsplätze in der Stadt. Den Gutschein gibt es im Büro des Stadtmarketing Perg in der Dr.-SchoberStraße 10, bei den Perger Banken, bei Strasser-Markt an der Kassa im 1. Stock, bei Buch- und Büro Pössenberger und bei Buch&Papier Frick. Die aktuelle Liste der Einlösestellen und ein Online-Bestellformular sind auf der Website des Stadtmarketing Perg unter www.stadtmarketing-perg.at zu finden. Wer bis einschließlich 16. April 2022 bei einem PERGCard-Partnerbetrieb einkauft und einen PERG-Card-Bonus aufbucht oder einlöst braucht nur noch etwas Glück. Denn mittels Zufallsprinzip werden 25x 20 Euro Bonus verlost. Zusätzlich gibt es Sachpreise der PERG-CardPartnerbetriebe im Wert von rund 1.500 zu gewinnen. Der Hauptpreis ist eine TISSOT Armbanduhr im Wert von 535 Euro von Juwelier Edthaler. Wer einen Sachpreis zugelost bekommt, wird zur Gewinnannahme eingeladen. (Eine persönliche Abholung und die Zustimmung der Veröffentlichung eines Fotos ist erforderlich). Wandern in der Donauregion bedeutet, sich auf die Natur einlassen und die unterschiedlichen Landschaftstypen entdecken. Von den bewaldeten Uferhängen im Oberen Donautal (Abschnitt 1) über die fruchtbaren Ebenen im Eferdinger und Linzer Becken (Abschnitt 2 und 3) und im Machland bis hin zu den schroffen Felsformationen im einst so gefürchteten Strudengau (Abschnitt 4): die atemberaubende Naturlandschaft gilt es, Schritt für Schritt zu erobern und dabei zwischendurch unglaubliche Panoramablicke von oben auf den Fluss zu erspähen. Das Wegenetz in der Donauregion in Oberösterreich besteht aus dem Weitwanderweg Donausteig, dessen Etappen sich von Passau über Linz bis Grein an beiden Flussufern erstrecken, 50 Donausteig-Runden ins Umland der Donau und zahlreichen weiteren regionalen Wanderwegen. KIDs-Sommerspaß 2022 Perger Vereine und Organisationen gestalten seit über 25 Jahren ein abwechslungsreiches Spiel-, Informations- und Unterhaltungsprogramm für Schüler zwischen 6 und 15 Jahren. Vom Ferienstart im Juli bis zum Schulbeginn im September sollten 2022 wieder an die 30 unterschiedliche Veranstaltungsformate ins Programm angeboten werden. Bis Ende Juni werden diese in einer Broschüre und auf der Website des Stadtmarketing zusammengefasst. PERG-Card Gewinnspiel JETZT GEWINNEN! bis 16. April 2022 Weitere Ziehungstermine: 30. März 2022, 06. April 2022, 13. April 2022 und 20. April 2022 Weitere Informationen zur PERG-Card und das Gewinnspiel finden Sie unter www.stadtmarketing-perg.at/perg-card. Die neuen Wanderkarten mit Touren für unterschiedliche Anforderungen sind am Stadtamt und im Stadtmarketing erhältlich oder können kostenlos beim Tourismusverband Donau Oberösterreich bestellt werden. STADTMARKETING

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