5 PERGER GEMEINDEZEITUNG 03/25 I www.perg.at GEMEINDE/POLITIK Sozialfonds der Stadt Perg Ihre Spende hilft im Ort! Wir leben in herausfordernden Zeiten und deshalb wurde heuer ein Sozialfonds eingerichtet. Dieser soll in Not geratene Perger Mitbürger/-innen unbürokratisch und rasch unterstützen und bietet einmalige Hilfe in schwierigen Zeiten. Jeder noch so kleine Beitrag von Ihnen ist wertvoll und fließt direkt in den Sozialfonds. Bei der Zuweisung der Unterstützung aus dem Sozialfonds wird genau darauf geachtet, dass die Mittel gerecht und effizient verteilt werden. Wir würden uns freuen, wenn auch Sie (Privatpersonen, Vereine, Gewerbetreibende und Selbstständige) sich an dieser wichtigen Initiative beteiligen. Sozialfonds der Stadtgemeinde Perg IBAN: AT59 3477 7000 0504 5141 DANKE für Ihre Spende! Eine Initiative des Ausschusses für Jugend-, Familien- und Seniorenangelegenheiten, Integration und Inklusion der Stadtgemeinde Perg www.perg.at Polizei Notruf: 133 Euro-Notruf: 112 Frauenberatung Perg: 07262/54484 Dr.-Schober-Straße 23, Perg Frauenhelpline gegen Gewalt: 0800 222 555 Männerberatung: 0800 400 777 Notruf für Kinder Rat auf Draht: 147 Frauenhelpline Hilfe bei häuslicher Gewalt und Stalking Diese Einrichtungen beraten Frauen, Männer und Kinder – insbesondere bei Gewalt in (Ex)Partnerschaften oder durch Familienangehörige. Gewaltschutzzentrum OÖ Tel.: 0732/60 77 60 www.gewaltschutzzentrum.at/ooe HILFE bei häuslicher Gewalt/Partnergewalt Fundamt Was tun, wenn Sie etwas verloren haben? Unter www.fundamt.gv.at gibt es die Möglichkeit, jederzeit im Internet nach verloren gegangenen Sachen zu suchen. Für alle, die keinen Internet-Zugang haben, erledigen die Gemeindemitarbeiter im Bürgerservice auf Anfrage die Suche im Fundamt-System. Was tun, wenn Sie etwas gefunden haben? Die Polizei ist nur für bedenkliche Funde wie Schusswaffen oder Ähnliches zuständig. Alle anderen Fundgegenstände müssen am Gemeindeamt abgegeben werden. Die Gemeindebediensteten pflegen die Beschreibung des gefundenen Gegenstandes in das Fundamtsystem ein. Kurz darauf ist diese österreichweit im Internet abrufbar. Funde • Fundgegenstände mit Wert unter € 10,- müssen nicht abgegeben bzw. verwahrt und können entsorgt werden Fundgegenstände mit Wert über € 10,- • werden elektronisch erfasst • Verlustträger können unter www.fundamt.gv.at die Gegenstände einsehen • nach Ablauf eines Jahres werden die Finder – sofern bekannt und Eigentumsanspruch gestellt wurde – verständigt und können den Fundgegenstand innerhalb einer Frist abholen Verluste • Verlustgegenstände werden ebenfalls im Programm unter www.fundamt.gv.at erfasst • es erfolgt ein automatischer Abgleich, ob eventuell ein derartiger Gegenstand als Fundgegenstand erfasst wurde • Verlustbestätigungen können direkt im Programm erstellt werden, es ist eine Verwaltungsabgabe in Höhe von EUR 2,10 fällig Weitere Informationen unter www.fundamt.gv.at Bürgerservice Stadtamt Perg, Tel.: 07262/52255-405, Mail: bs@stadt.perg.at
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