Perger - Gemeindezeitung 3/2025

7 PERGER GEMEINDEZEITUNG 03/25 I www.perg.at Grundstückspflege in Perg Leider stellen wir immer wieder fest, dass einige Eigentümer unbebauter Grundstücke diese nicht ordentlich pflegen. Dies betrifft auch unbebaute Flächen von bebauten Grundstücken. Dies führt häufig zu Beschwerden von Nachbarn Laut § 45 Oö. BauTG 2013 müssen unbebaute Grundstücke und Flächen so gestaltet sein, dass das Orts- und Landschaftsbild nicht gestört wird. Verunstaltungen und schädliche Umwelteinwirkungen sind zu vermeiden. Wir bitten daher alle Gemeindebürger, ihre Grundstücke regelmäßig zu pflegen. Dies fördert ein schönes Ortsbild und eine gute Nachbarschaft. Eigentümer sind auch dafür verantwortlich, dass ihre Pflanzen nicht auf Nachbargrundstücke ragen, sei es privat oder öffentlich. Freie Sicht auf den Straßenverlauf und Verkehrseinrichtungen muss gewährleistet sein. Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe! Die Bauabteilung informiert Bauabteilung startet am neuen Standort Die Bauabteilung der Stadtgemeinde Perg hat ihren neuen Standort in der Fadingerstraße 1 bezogen. Im Erdgeschoß wurde eine moderne Außenstelle des Stadtamts eingerichtet. Dort stehen nun Büroräume für bis zu zehn Mitarbeiter/-innen sowie ein neuer Empfangsbereich für den Parteienverkehr zur Verfügung. Mit dem Umzug wird nicht nur mehr Platz für die Verwaltung geschaffen – die frei gewordenen Räume im Stadtamt nutzen künftig die Kolleginnen und Kollegen der Finanzabteilung. Gleichzeitig konnte ein früherer Leerstand sinnvoll genutzt und das Gebäude im Rahmen des Projekts „Perg_ Revitalisierung“ umfassend modernisiert werden: unter anderem mit neuen Fenstern, Sanitäranlagen, einem Lift, zeitgemäßer Lüftungs- und Elektrotechnik sowie Medientechnik. So wird die Innenstadt funktional aufgewertet und ein aktiver Beitrag zur Belebung des Stadtzentrums geleistet. GEMEINDE/POLITIK

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