7 PERGER GEMEINDEZEITUNG 05/25 I www.perg.at GEMEINDE/POLITIK Sozialfonds der Stadt Perg Gemeinsam helfen In Zeiten wie diesen ist Zusammenhalt besonders wichtig. Deshalb hat die Stadtgemeinde Perg einen Sozialfonds ins Leben gerufen, der schnelle und unkomplizierte Hilfe für Menschen in unserer Gemeinde bietet, die unverschuldet in Not geraten sind. Jede Spende zählt! Ob groß oder klein – Ihr Beitrag fließt direkt in den Fonds und kommt dort an, wo er dringend gebraucht wird. Die Vergabe der Mittel erfolgt gerecht, transparent und effizient, damit möglichst vielen geholfen werden kann. Wir laden Privatpersonen, Vereine, Unternehmen und Selbstständige herzlich ein, sich an dieser wichtigen Initiative zu beteiligen und ein Zeichen der Solidarität zu setzen. Spendenkonto – Sozialfonds der Stadtgemeinde Perg IBAN: AT59 3477 7000 0504 5141 Danke für Ihre Unterstützung – gemeinsam für Perg! Wer wird gefördert? Sozial bedürftige Personen, wenn das monatliche Nettoeinkommen aller tatsächlich im Haushalt/in der Wohnung lebenden Personen die Summe der anzuwendenden Ausgleichszulagensätze für das jeweilige Kalenderjahr nicht übersteigt. • Ausgenommen sind Personen in einer öffentlichen Einrichtung, die rund um die Uhr betreut werden und Personen im laufenden Asylverfahren, deren Aufenthalt in Oberösterreich im Rahmen einer Grundversorgung sichergestellt wird bzw. die die Möglichkeit dieser Sicherstellung besitzen. Diese Einkommensgrenzen betragen für: • Alleinstehende: € 1.273,99 • Ehepaare/Lebensgemeinschaften: € 2.009,85 • pro Kind: € 196,57 Bei Haushaltsgemeinschaft von Eltern(teilen) mit einem erwachsenen, selbsterhaltungsfähigen Kind ist für das „Kind“ die für eine alleinstehende Person festgelegte Einkommensgrenze anzuwenden; bei gemeinsamem Haushalt von Geschwistern jeweils diese Grenze. Weihnachtsbeihilfe 2025 Wie wird gefördert? Gewährung der Weihnachtsbeihilfe in Höhe von Euro 60,- in Form von PERG-Gutscheinen pro Person im Haushalt, wenn das Haushaltseinkommen unter den festgesetzten Einkommensgrenzen für die soziale Bedürftigkeit liegt. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? • Antragstellung im jeweiligen Kalenderjahr ab 01.11. bis 30.11. • Nachweis des Haushaltseinkommens der letzten 6 Monate (Mai-Oktober) • Hauptwohnsitz in Perg Auf die Beihilfe besteht kein Rechtsanspruch! Bei Fragen steht Ihnen das Bürgerservice der Stadtgemeinde Perg, Erdgeschoß, Tel: 07262/522 55-400, gerne zur Verfügung. Gemeinsam für ein sauberes Perg In letzter Zeit häufen sich Beschwerden über achtlos weggeworfenen Müll auf Straßen und öffentlichen Plätzen in Perg. Unsere Natur ist kein Mistkübel! Bitte werfen Sie Abfälle ausschließlich in die dafür vorgesehenen Behälter! Die öffentlichen Mülleimer sind nur für Kleinstabfälle gedacht – Hausmüll gehört nicht hinein! Helfen Sie mit, unsere Stadt sauber zu halten.
RkJQdWJsaXNoZXIy MTc2NzU2