Perger - Gemeindezeitung 2/2026

RADFAHREN 20. März – 30. September Jetzt mitradeln & gewinnen! Jetztneue Appholen! ooe.radelt.at Entgeltliche Einschaltung Radverkehrsschilder im Alltag Grundsätzlich müssen Radfahrende Radwege benützen, wenn diese mit einem runden Verkehrszeichen (benutzungspflichtig) gekennzeichnet sind. Ausnahmen für die benützungspflichtigen Radwege Benützungspflichtige Radwege müssen nicht benützt werden: • Im Rahmen einer Trainingsfahrt mit dem Rennrad • Fahrräder mit einem Anhänger dürfen auch auf der Fahrbahn genutzt werden • Anhänger oder mehrspurige Fahrräder die breiter als 80 cm sind müssen auf die Fahrbahn • Die Radwegbenutzungspflicht gilt nicht, wenn die Radfahranlage nicht gefahrlos befahren werden kann (z.B. wenn Schnee am Radweg abgelagert wurde) Radweg Geh- und Radweg (getrennt geführter Weg) Geh- und Radweg (gemeinsam geführter Weg) Radweg ohne Benützungspflicht Geh- und Radweg ohne Benützungspflicht (gemeinsam) Geh- und Radweg ohne Benützungspflicht (getrennt) PERGER GEMEINDEZEITUNG 02/26 I www.perg.at 12

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