Perger - Gemeindezeitung 2/2026

GEMEINDE/POLITIK Grundstückpflege in Perg Leider stellen wir immer wieder fest, dass einige Eigentümer unbebauter Grundstücke diese nicht ordentlich pflegen. Dies betrifft auch unbebaute Flächen bebauter Grundstücke. Dies führt häufig zu Beschwerden von Nachbarn Laut § 45 Oö. BauTG 2013 müssen unbebaute Grundstücke und Flächen so gestaltet sein, dass das Orts- und Landschaftsbild nicht gestört wird. Verunstaltungen und schädliche Umwelteinwirkungen sind zu vermeiden. Wir bitten daher alle Gemeindebürger, ihre Grundstücke regelmäßig zu pflegen. Dies fördert ein schönes Ortsbild und eine gute Nachbarschaft. Vielen Dank für Ihre Mithilfe. Rasenmähen mit Rücksicht Die warmen Monate laden zum Aufenthalt im Garten ein – und damit auch zur regelmäßigen Rasenpflege. In Perg gibt es zwar keine gesetzliche Regelung für das Rasenmähen, doch im Sinne einer guten Nachbarschaft bittet die Stadt um Rücksichtnahme Bitte vermeiden Sie das Mähen – auch mit leisen Geräten wie Elektrorasenmähern – sowie die Nutzung motorbetriebener Gartengeräte am Samstag ab 12.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen ganztägig. Außerdem sind Grundstücksbesitzer/-innen verpflichtet, darauf zu achten, dass Sträucher, Bäume und Hecken weder auf Nachbargrundstücke noch auf öffentliche Flächen wie Straßen oder Gehsteige hinausragen. Die freie Sicht auf Verkehrszeichen und Kreuzungsbereiche muss jederzeit gewährleistet sein. Gemeinsam sorgen wir für ein gepflegtes und harmonisches Miteinander in unserer Stadt! Achten wir gemeinsam auf unser Ortsbild Liebe Bürgerinnen und Bürger, um unser Ortsbild sauber und gepflegt zu halten, möchten wir Sie daran erinnern, Ihre Mülltonnen und Gelben Säcke erst am Vortag der Abholung an den Straßenrand zu stellen. Ein Herausstellen am Vortag sorgt nicht nur für ein ordentlicheres Stadtbild, sondern hilft auch, unnötige Verschmutzungen zu vermeiden. Wir danken Ihnen für Ihre Mithilfe und Ihr Engagement für ein sauberes und schönes Ortsbild. Wichtiger Hinweis für die Restmüllentleerung 2026 Di, 26.05.2026 Entleerung WEST 2 + 6 u. OST 2 + 6 PERGER GEMEINDEZEITUNG 02/26 I www.perg.at 6

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