Perger - Gemeindezeitung 3/2026

GEMEINDE/POLITIK Eintragungszeitraum Volksbegehren Aufgrund der auf der Amtstafel des Bundesministeriums für Inneres sowie im Internet veröffentlichten stattgebenden Entscheidungen des Bundesministers für Inneres betreffend Volksbegehren wird verlautbart: Kurzbezeichnungen der fünf Volksbegehren • GRATIS Verhütung • Karfreitag – Feiertag für Alle • Polizei – kritischer Personalmangel • Transparenz im Parlament • Wahlpflicht (Nationalratswahl & Bundespräsidentenwahl) Stimmberechtigung Die Stimmberechtigten können innerhalb des vom Bundesminister für Inneres gemäß § 6 Abs. 2 des Volksbegehrengesetzes 2018 – Vo-BeG festgesetzten Eintragungszeitraums in jeder Gemeinde in den jeweiligen Text samt Begründung der genannten Volksbegehren Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu einem oder zu mehreren Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift auf einem von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Eintragungsformular erklären. Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraums das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt und zum Stichtag, 11. Mai 2026, in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen ist. Eintragung (vor Ort) zu folgenden Zeiten möglich: Montag, 15. Juni 2026, von 07.30 bis 16.00 Uhr, Dienstag, 16. Juni 2026, von 07.30 bis 17.30 Uhr, Mittwoch, 17. Juni 2026, von 07.30 bis 16.00 Uhr, Donnerstag, 18. Juni 2026, von 07.30 bis 20.00 Uhr, Freitag, 19. Juni 2026, von 07.30 bis 16.00 Uhr, Montag, 22. Juni 2026, von 07.30 bis 16.00 Uhr. Eintragung vor Ort Stadtamt Perg (Bürgerservice), Hauptplatz 4, 4320 Perg Unser Tipp: Eintrag online Online können Sie eine Eintragung bis zum letzten Tag des Eintragungszeitraumes (22. Juni 2026), 20.00 Uhr, durchführen. Behandlung im Nationalrat Volksbegehren sind rechtlich nicht bindend, d.h. die Abgeordneten beraten im Einzelfall darüber, ob ein Volksbegehren umgesetzt wird. HINWEIS: Wenn Sie mittels Ihrer Unterschrift eines der Volksbegehren in der Einleitungsphase unterstützt haben, so wird dieser Eintrag bereits berücksichtigt. 1. Nachtragsvoranschlag 2026 und Mittelfristiger Ergebnis- und Finanzierungsplan bis 2030 Der 1. Nachtragsvoranschlag (NVA) und der Mittelfristige Ergebnis- und Finanzierungsplan (MEFP) für die Haushaltsjahre 2026-2030 wurden in der Gemeinderatssitzung am 19. Mai 2026 beschlossen. Das Ergebnis der laufenden Geschäftstätigkeit (EGT) weist ein negatives Ergebnis in Höhe von € -43.300 aus. Nach Berücksichtigung der Rücklagenbewegungen ergibt sich ein bereinigtes Ergebnis von Null. Der Finanzierungshaushalt weist einen negativen Saldo von -€ 951.400 aus. Dieser ist durch Rücklagen gedeckt. Der Ergebnishaushalt zeigt ein negatives Nettoergebnis in Höhe von -€ 546.100. Der Vermögenshaushalt ist für die Nachtragsvoranschlagserstellung nicht relevant. Die investiven Einzelvorhaben weisen im 1. NVA 2026 im Finanzierungshaushalt Auszahlungen in der Höhe von € 6.142.700,- aus. Von den 49 investiven Einzelvorhaben sind auszugsweise in den Jahren 2026-2030 geplant: • Mittelschule Perg Schulzentrum Sanierung (Fassade, Fenster) Teil 1 2026 • VS Pergkirchen – Sanierung Fassade, Dach und Portale 2026/2027 • Kompetenzzentrum Grundstückskauf und Erweiterung 2026-2028 • Bezirkssporthalle IVEH (Dachsanierung) 2026 • Kindergarten Haydnstraße Gruppenerweiterung 2027 • FF Perg Zubau Umkleide u. Sanitär 2027 • LMS – Erneuerung Vortragssaal 2027 • diverse Photovoltaikanlagen 2028-2030 • MS Perg Schulzentrum – Generalsanierung Teil 2 2028-2029 • FF Perg – Anschaffung HUB 2029 • Kindergarten Pergkirchen Sanierung 2029-2030 • Straßenbau jährlich • WVA - div. Bauabschnitte jährlich • ABA – div. Bauabschnitte jährlich Der 1. NVA 2026 sowie der MEFP bis 2030 sind auf der Homepage der Stadtgemeinde Perg unter perg.at/ finanzdaten-allgemein/ veröffentlicht. Bericht 1. NVA 2026 inkl. MEFP 2026-2030 für Gemeindezeitung Juni 2026 1. NACHTRAGSVORANSCHLAG 2026 und MITTELFRISTIGER ERGEBNIS- UND FINANZIERUNGSPLAN BIS 2030 Der 1. Nachtragsvoranschlag (NVA) und der Mittelfristige Ergebnis- und Finanzierungsplan (MEFP) für die Haushaltsjahre 2026-2030 wurden in der Gemeinderatssitzung am 19. Mai 2026 beschlossen. Das Ergebnis der laufenden Geschäftstätigkeit (EGT) weist ein negatives Ergebnis in Höhe von -43.300 EURO aus. Nach Berücksichtigung der Rücklagenbewegungen ergibt sich ein bereinigtes Ergebnis von Null. Der Finanzierungshaushalt weist einen negativen Saldo von -€ 951.400 aus. Dieser ist durch Rücklagen gedeckt. Der Ergebnishaushalt zeigt ein negatives Nettoergebnis in Höhe von -€ 546.100. Der Vermögenshaushalt ist für die Nachtragsvoranschlagserstellung nicht relevant. Anm. zum Diagramm: Die negativen Ergebnisse des EGT und FHH sind durch Rücklagen gedeckt investiven Einzelvorhaben weisen im 1. NVA 2026 im Finanzierungshaushalt Auszahlungen in der Höhe von € 6.142.700 aus. Von den 49 investiven Einzelvorhaben sind auszugsweise in den Jahren 2026-2030 geplant: • Mittelschule Perg Schulzentrum Sanierung (Fassade, Fenster) Teil 1 2026 • VS Pergkirchen – Sanierung Fassade, Dach und Portale 2026-2027 • Kompetenzzentrum Grundstückskauf und Erweiterung 2026-2028 • Bezirkssporthalle IVEH (Dachsanierung) 2026 • Kindergarten Haydnstraße Gruppenerweiterung 2027 • FF Perg Zubau Umkleide u. Sanitär 2027 • LMS – Erneuerung Vortragssaal 2027 • diverse Photovoltaikanlagen 2028-2030 • MS Perg Schulzentrum – Generalsanierung Teil 2 2028-2029 • FF Perg – Anschaffung HUB 2029 • Kindergarten Pergkirchen Sanierung 2029-2030 • Straßenbau jährlich -3000000 -2000000 -1000000 0 1000000 2000000 3000000 4000000 5000000 RA 2020 RA 2021 RA 2022 RA2023 RA 2024 RA 2025 1.NVA 2026 MEFP 2027MEFP 2028MEFP 2029MEFP 2030 Ergebnis zum nachhaltigen Haushaltsgleichgewicht Ergebnis d. lfd. Geschäftstätigkeit Finanzierungshaushalt Ergebnishaushalt PERGER GEMEINDEZEITUNG 03/26 I www.perg.at 4

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