Perger - Gemeindezeitung 4/2026

7 PERGER GEMEINDEZEITUNG 04/26 I www.perg.at Voraussetzungen • Die Förderung wird nur jenen Studierenden gewährt, die per Stichtag 31.03. (Wintersemester) bzw. 30.09. (Sommersemester) des Studienjahres ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Perg haben und dieser für die Dauer der Inanspruchnahme des Semester-/Klimatickets aufrecht bleibt. • Die Förderung wird an Studentinnen und Studenten ausbezahlt, die an einer österreichischen Hochschule, Fachhochschule, Pädagogischen Hochschule, Universität oder gleichartigen Institution studieren. • Die Förderung kann an Auslandsstudentinnen und Auslandsstudenten nicht ausbezahlt werden. • Die Förderung wird 2x jährlich gewährt und kann maximal bis zum 30. Lebensjahr bezogen werden. Vorlage folgender Dokumente • Nachweis der Hochschule/Universität (Inskriptionsbestätigung) • Nachweis 8 ECTS • Zahlungsnachweis für das Semester-/Klimaticket • Ausgefüllter Antrag (www.perg.at/Formulare) Förderhöhe • Semesterticket: Förderhöhe ist der Differenzbetrag zu einem vergünstigten Semesterticket bei Hauptwohnsitz in der jeweiligen Universitäts- bzw. Fachhochschulstadt, max. € 75,- pro Semester • Klimaticket Ö bzw. Klimaticket OÖ: Förderhöhe € 75,- pro Semester Abgabefrist • Die Förderung kann jeweils nach Abschluss des Semesters beantragt werden, spätestens 3 Monate nach Ende des Semesters. StudentenFörderung Bei Fragen steht Ihnen das Bürgerservice der Stadtgemeinde Perg, Erdgeschoß, Tel: 07262/522 55-400, gerne zur Verfügung. GEMEINDE/POLITIK Mit der Schwangerschaft beginnt eine spannende Zeit – und oft stellen sich auch viele Fragen. Die OÖ Familienmappe bietet werdenden Eltern und Jungfamilien alles Wichtige auf einen Blick: • Informationen rund um Schwangerschaft, Geburt und die ersten Lebensjahre • Tipps, Kontakte und Unterstützungsangebote • Förderungen und finanzielle Leistungen im Überblick • Elternfahrplan mit allen wichtigen Terminen, Fristen und Ansprüchen vor und nach der Geburt • Attraktive Gutscheine und praktische Vorteile (Windelgutscheine, Kindernotfallkurs, uvm.) So sind Sie bestens informiert und können sich auf das konzentrieren, was wirklich zählt: die gemeinsame Zeit mit Ihrem Kind. Wir ersuchen Sie, sich das Oö. Familienpaket am Stadtamt Perg (Bürgerservice) abzuholen. Nachwuchs unterwegs? OÖ Familienmappe informiert Die OÖ Familienkarte wird auf Antrag kostenfrei ausgestellt: familienkarte.at Vorteile der Erstkarte Ermäßigungen und Rabatte bei den Partnerbetrieben der OÖ Familienkarte (z. B. bei der Anschaffung der Erstausstattung für das Baby) Erhalt eines Oö. Elternbildungsgutscheines in Höhe von 20 Euro Erhalt der Oö. Familienpaketmappe bei der Gemeinde/beim Magistrat Voraussetzungen Vorliegen einer Schwangerschaft ab der 20. Schwangerschaftswoche beim ersten Kind Hauptwohnsitz der werdenden Eltern ist in Oberösterreich Bei ausländischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern (ausgenommen Bürgerinnen und Bürger eines Mitgliedstaates der EU) ist der rechtmäßige Aufenthalt in Österreich (Aufenthaltstitel, Dokumentation über den Aufenthalt in Österreich etc.) erforderlich Foto: iStock.com/Deagreez 173 x 68 mm Dokument 13,7 mm Abstandsboxen Erstkarte der OÖ Familienkarte Zu beantragen ab der 20. Schwangerschaftswoche

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