Perger - Gemeindezeitung 5/2026

3 PERGER GEMEINDEZEITUNG 05/26 I www.perg.at GEMEINDE/POLITIK Wer wird gefördert? Sozial bedürftige Personen, wenn das monatliche Nettoeinkommen aller tatsächlich im Haushalt/in der Wohnung lebenden Personen die Summe der anzuwendenden Ausgleichszulagensätze für das jeweilige Kalenderjahr nicht übersteigt. • Ausgenommen sind Personen in einer öffentlichen Einrichtung, die rund um die Uhr betreut werden und Personen im laufenden Asylverfahren, deren Aufenthalt in Oberösterreich im Rahmen einer Grundversorgung sichergestellt wird bzw. die die Möglichkeit dieser Sicherstellung besitzen. Diese Einkommensgrenzen betragen für: • Alleinstehende: € 1.308,39 • Ehepaare/Lebensgemeinschaften: € 2.064,12 • pro Kind: € 201,88 Bei Haushaltsgemeinschaft von Eltern(teilen) mit einem erwachsenen, selbsterhaltungsfähigen Kind ist für das „Kind“ die für eine alleinstehende Person festgelegte Einkommensgrenze anzuwenden; bei gemeinsamem Haushalt von Geschwistern jeweils diese Grenze. Wie wird gefördert? Gewährung der Weihnachtsbeihilfe in Höhe von Euro 60,- in Form von PERG-Gutscheinen pro Person im Haushalt, wenn das Haushaltseinkommen unter den festgesetzten Einkommensgrenzen für die soziale Bedürftigkeit liegt. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? • Antragstellung im jeweiligen Kalenderjahr ab 02.11 bis 30.11. • Nachweis des Haushaltseinkommens der letzten 6 Monate (Mai-Oktober) • Hauptwohnsitz in Perg Weihnachtsbeihilfe 2026 Bei Fragen steht Ihnen das Bürgerservice der Stadtgemeinde Perg, Erdgeschoß, Tel: 07262/522 55-400, gerne zur Verfügung. Wasserzähler ablesen Wasserablesekarte für analoge Wasserzähler Mit Ende Oktober 2026 werden wieder die Wasserablesekarten versendet. Die Wasserstände sind bis 15. November 2026 beim Stadtamt zu melden. Es gibt drei Möglichkeiten zur Meldung: ☑ QR-Code über Smartphone (www.zaehlerdaten.at) ☑ E-Mail ☑ ausgefüllte Wasserablesekarte per Post oder Einwurf in den gemeindeeigenen Postkasten Herzlichen Dank für die zeitgerechte Umsetzung! Bitte achten Sie auch auf ein mögliches ID-Austria Postfach! Funkzähler werden automatisch abgelesen Sollte Ihr Wasserzähler bereits ab dem Jahr 2023 gegen einen modernen Funkzähler ausgetauscht worden sein, erfolgt die Wasserablesung automatisch durch den Wasserwart der Stadtgemeinde Perg. In diesem Fall erhalten Sie keine Ablesekarte mehr und müssen sich um nichts weiter kümmern. Die Übermittlung des Zählerstandes erfolgt automatisch. ! Auf die Beihilfe besteht kein Rechtsanspruch!

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