Perger - Gemeindezeitung
AKTUELLES Änderungen Müllkalender Abfallordnung/ Abfallgebührenordung ab 1. Jänner 2021 Müllabfuhrkalender – Änderung Abholregionen Aufgrund des starken Zuwachses und Bauvorhaben in den nächsten Jahren, ist es erforderlich die Regionen für die Abholung von Siedlungsabfällen zu adaptieren. Somit soll eine ordnungsgemäße Entsorgung für die Bewohner gewährleistet werden. Daraus ergeben sich: Restmüll/Altpapier/Gelber Sack • Perg Nord (montags – ungerade KW) • Pergkirchen (dienstags – ungerade KW) ehem. Perg Süd – Teilung durch die Dirnbergerstraße • Perg West (montags – gerade KW) • Perg Ost (dienstags - gerade KW) Kompostabholung wird von 2 auf 3 Tage (Mo-Mi) ausgeweitet Montag -Perg West Dienstag -Perg Ost Mittwoch -Perg Nord -Pergkirchen • Abfallbehälter müssen am Tag der Entleerung bis 6.00 Uhr morgens am Straßenrand bereitgestellt werden. • Der Behälter ist ordnungsgemäß – am Straßen- rand – bereit zu stellen. • Keine Abholung erfolgt, wenn der Behälter überfüllt ist. • Neben dem Behälter gelagerter Abfall wird nicht ab- geholt. Ankauf eines Restmüllsackes* bei der Stadt- gemeinde Perg erforderlich. • Der Behälter muss gekennzeichnet sein (2, 4 oder 6-wöchentlich). • Der Behälter wird nicht abgeholt, wenn der LKW nicht zufahren kann, weil das Lichtraumprofil durch Büsche und Bäume nicht gegeben ist oder die Zu- fahrt durch parkende Fahrzeuge verstellt ist. • Restmüllsäcke bzw. Gelbe Säcke welche NICHT bei der Stadtgemeinde Perg erworben wurden, werden bei der Abholung nicht mitgenommen. • Abfallbehälter für Hausabfälle und Biotonnenabfälle (Neu und Austausch ) sind bei der Gemeinde anzu- kaufen. Neuerungen • Keine Anmeldung und Ausgabe von 90 Liter Behältern. o Im Falle eines defekten Behälters muss dieser durch eine 120 Liter Kunststofftonne umgestellt werden. Die Mehrkosten der anfallenden Ab- gaben sind durch den Eigentümer zu über- nehmen. • Verunreinigung von Behältern für Biotonnenabfälle – Fehlwürfe: o Enthält ein Abfallbehälter für Biotonnenab- fälle augenscheinlich andere Materialien als die, für die dieser Behälter vorgesehen ist („Stör- stoffe“ wie z.B. Plastikverpackungen oder -säcke), sodass dessen Inhalt nicht mehr für die aerobe oder anaerobe Behandlung geeignet ist, können die eingeworfenen Abfälle nicht mehr als „Biotonnenabfälle“ angesehen und als solches verwertet werden. Diese Abfälle können – nach mindestens einer Verwarnung beim ersten Verstoß – als Hausab- fall im Zuge einer Sonderentleerung unter Vorschreiben der dafür lt. gültiger Abfallgebüh- renordnung (22,00 Euro/Entleerung) vorgesehe- nen Kosten abgeholt und entsorgt werden. • Bei Mehrparteienwohnhäusern ab einer 4. (vierten) Wohneinheit, hat jede Wohnung einen eigenen Komposteimer anzumelden und zu verwenden. (Anmeldung durch Hausbesitzer; Ankauf des Kom- posteimers bei Stadtgemeinde Perg). • Abschaffung von Wertmarken. • Neu: Windelsäcke für Familien und Pflegebedürftige Personen (Siehe Seite 3). *Restmüllsack: 4,95 Euro (im Bürgerservice erhältlich) Kieswerk Naarn Die Swietelsky AG bietet ab sofort am neu eröffneten Standort in der Gemeinde Naarn regionale Ver- und Entsorgungslösun- gen für Private und Gewerbe. Neben den gängigen Kiessorten, welche vor Ort produziert werden, besteht auch die Möglich- keit Abfälle wie zB. Beton, Bauschutt oder Bodenaushub an- zuliefern. ÖFFNUNGSZEITEN: Montag bis Donnerstag von 7.00 bis 17.30 Uhr Freitag von 7.00 bis 14.00 Uhr Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte Hr. Johannes Burian unter 07224 / 65364 - DW 7996 www.swietelsky.at Bodenaushub und Abraumdeponie Aushubdeponie Firma Hasenöhrl Tel.: 07435 / 767 668 oder Mobil: 0676 / 83 76 76 68 www.perg.at 15
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