Perger - Gemeindezeitung

GEMEINDE • POLITIK www.perg.at 4 3. Abschnitt (vor dem 6. Geburtstag) Montag, 26. 04. 2021 – Die Entwicklung des Kindes bis zum 5. Lebensjahr (Fragealter, Freunde, Gefühle, Selbständigkeit, ...) Mittwoch, 28. 04. 2021 – Die Entwicklung des Kindes bis zum 6. Lebensjahr (Umgang mit den Medien, Empfehlungen, …) Diese Vorträge finden jeweils um 19.30 Uhr im Kultur-Zeughaus Perg, Töpferweg 2 , (und nicht im Eltern-Kind-Zentrum Perg, Leharstraße 1a) statt. An- meldung ist nicht erforderlich! Aufgrund von COVID-19 ist eine Lokaländerung mög- lich. Aktuelle Informationen finden Sie auf der Home- page der Stadt Perg. Kontakt: Kinderhaus Perg Eltern-Kind-Zentrum Leharstraße 1a, 4320 Perg Tel.: +43 7262/ 534 93 E-Mail: kinderhaus.perg@aon.at www.kinderhaus-perg.at In Zusammenarbeit mit der OÖ Familienkarte und dem Schul- und Erziehungszentrum. VOLKSBEGEHREN – EINTRAGUNGSVERFAHREN Für die drei Volksbegehren: • „TIERSCHUTZVOLKSBEGEHREN“ • „FÜR IMPF-FREIHEIT“ • „Ethik für ALLE“ wurde vom Bundesminister für Inneres der Einleitungs- antrag für das jeweilige Volksbegehren stattgegeben. Als gemeinsamer Eintragungszeitraum für die 3 Volks- begehren wurde vom Bundesministerium für Inneres der Zeitraum von Montag, 18. Jänner bis ein- schließlich Montag, 25. Jänner 2021 , festge- setzt. Stichtag für die 3 Volksbegehren ist der 14. Dezember 2020. Im Bürgerservice der Stadtgemeinde Perg , Hauptplatz 4, 4320 Perg (barrierefreier Zugang im Innenhof), können an den nachstehend angeführten Tagen und zu den folgenden Zeiten die Eintragungen vorgenommen werden: Montag, 18. Jänner 2021, von 7.00 bis 20.00 Uhr Dienstag, 19. Jänner 2021, von 7.00 bis 17.30 Uhr Mittwoch, 20. Jänner 2021, von 7.00 bis 16.00 Uhr Donnerstag, 21. Jänner 2021, von 7.00 bis 20.00 Uhr Freitag, 22. Jänner 2021, von 7.00 bis 16.00 Uhr Samstag, 23. Jänner 2021, von 8.00 bis 12.00 Uhr Sonntag, 24. Jänner 2021, geschlossen Montag, 25. Jänner 2021, 7.00 bis 17.30 Uhr Online (www.bmi.gv.at/volksbegehren ) können Sie eine Eintragung bis zum letzten Tag des Eintragungszent- rums (25. Jänner 2021), 20.00 Uhr, durchführen. Die Stimmberechtigten können innerhalb des vom Bundesministeriums für Inneres gemäß § 6 Abs. 2 des Volksbegehrensgesetzes 2018 festgesetzten Ein- tragungszeitraums, von 18. 1. 2021 bis einschließlich 25. 1. 2021, in jeder Gemeinde in den jeweiligen Text samt Begründung der Volksbegehren Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu einem oder zu mehreren Volks- begehren durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift auf einem von der Gemeinde zur Ver- fügung gestellten Eintragungsformular erklären. Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Ein- tragungszeitraums das Wahlrecht zum Nationalrat be- sitzt (österreichische Staatsbürgerschaft, Vollendung des 16. Lebensjahres, kein Ausschluss vom Wahlrecht) und zum Stichtag 14. Dezember 2020 in die Wähler- evidenz einer Gemeinde eingetragen ist. Bitte beachten: Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren abgegeben haben, können für diese Volksbegehren keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt. Für den Fall, dass Sie vor einer Gemeindebehörde Ihre Zustimmung geben möchten, weisen Sie Ihre Identi- tät mit Hilfe eines Dokuments (z.B.: Personalausweis, Pass, Führerschein, alle amtlichen Lichtbildausweise, nicht jedoch der Meldezettel) nach.

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