Perger - Gemeindezeitung
www.perg.at 5 GEMEINDE • POLITIK LANDWIRTSCHAFTS- KAMMERWAHL OÖ Das Wahljahr 2021 wird am 24. Jänner 2021 mit der OÖ. Landwirtschaftskammerwahl eröffnet. Gewählt werden dabei 35 Mitglieder der Landwirtschafts- kammer-Vollversammlung für Oberösterreich, die in der Folge Präsident und Vizepräsident bestimmen. Das Ortsergebnis gibt auch die Zusammensetzung des Ortsbauernausschusses in unserer Gemeinde vor. Tag der Wahlausschreibung: 30. September 2020 Stichtag: 3. November 2020 Für das Wahlrecht ist somit entscheidend, wer am 30. September 2020 Mitglied der Landwirtschafts- kammer OÖ ist. In Perg werden zwei Wahllokale eingerichtet. Wahlsprengel „Perg 1“: Perg Stadt, Lanzenberg, Aisthofen, Weinzierl, Zeitling, Karlingberg, Ziehberg, Poschachersiedlung, Kickenau, Richterhof, Greinerstraße. Wahlsprengel „Perg 2“: Pergkirchen, Tobra, Dörfl, Auhof, Thurnhof, Mitterberg und Lehenbrunn. Die Wahlinformationen mit den Informationen zum Wahllokal und der Wahlzeit werden voraussichtlich An- fang Jänner 2021 an alle Wahlberechtigten übermittelt. Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der Landwirtschafts- kammer, die spätestens am Wahltag das 16. Lebens- jahr vollenden. Das heißt im Wesentlichen alle Eigentümer und Be- wirtschafter von land- und forstwirtschaftlichen Grund- stücken mit mindestens 2 Hektar Fläche sowie deren Familienangehörige. Wahlberechtigt sind alle Kammermitglieder. Jedes Kammermitglied hat nur eine Stimme. Wählerinnen- und Wählerverzeichnis Die Wahlberechtigten sind in ihrer jeweiligen Haupt- wohnsitz- bzw. Sitzgemeinde in das Wählerinnen- und Wählerverzeichnis einzutragen. Wenn jemand seinen landwirtschaftlichen Betrieb in der Gemeinde A hat und in der Gemeinde B wohnt, ist sie/er im Verzeichnis der Gemeinde B aufzunehmen. Kammermitglieder mit Hauptwohnsitz außerhalb Oberösterreichs (zB Tirolerinnen/Tiroler, Italienerinnen/ Italiener, etc.) werden ins Verzeichnis jener Gemeinde eingetragen, zu der der stärkste Anknüpfungspunkt be- steht, zB zu jener Gemeinde, in der der größte Teil des Betriebes liegt. Auflage der Wählerinnen- und Wählerverzeichnisse Die Wählerinnen- und Wählerverzeichnisse werden in Gemeinden vom 1. bis einschließlich 14. De- zember 2020 während der Amtsstunden im Stadtamt Perg/Bürgerservice aufgelegt. Während der Auflagefrist sind Einsprüche wegen der Aufnahme vermeintlich nicht Wahlberechtigter oder der Nichtaufnahme ver- meintlich Wahlberechtigter möglich. Mitte Jänner 2021 erfolgt auch eine Verständigung aller Wahlberechtigten über Zeit und Ort der Wahl. Briefwahl bei der LK-Wahl am 24. Jänner 2021 Alle Wahlberechtigten haben die Möglichkeit vorab eine Briefwahlkarte zu beantragen. Die Briefwahlkarte kann jederzeit nach Auflage des Wählerinnen-/Wählerverzeichnisses bei der zustän- digen Gemeinde schriftlich oder mündlich beantragt werden, spätestens jedoch 3 Werktage vor dem Wahl- tag und soll auch jenen Personen die Teilnahme an der Wahl ermöglichen, die am Wahltag ortsabwesend sind oder krankheitsbedingt das Wahllokal nicht aufsuchen können. Dabei ist erforderlichenfalls die Identität durch eine ge- eignete Urkunde bzw. Bescheinigung (zB Führerschein, Personalausweis, Reisepass) nachzuweisen. Bei einem schriftlichen Antrag (Brief, Mail, Fax etc.) ist diese Ur- kunde in Kopie zu übermitteln. Langt der Antrag auf Ausstellung einer Briefwahlkarte erst später ein, so ist eine Ausstellung nur mehr möglich, wenn die Wahl- karte persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person abgeholt wird. Die Wahlkarten können erst ab den ersten Jännertagen ausgestellt werden. Für alle Fragen im Zusammenhang mit der Wahlberech- tigung zur Landwirtschaftskammerwahl gibt es bei der Landwirtschaftskammer OÖ Auskünfte: Telefon: 050 6902-1690 Fax: 050 6902-91690 E-Mail: wahl@lk-ooe.at Internet: www.ooe.lko.at/wahl bzw. bei Fragen bezüglich der Wahlabwicklung beim Stadtamt Perg/Bürgerservice Telefon: 07262/ 52255-DW 43 Lettner Sabine E-Mail: sabine.lettner@stadt.perg.at
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