Perger - Gemeindezeitung
GEMEINDE • POLITIK www.perg.at 6 Kennzeichnung von Gebäuden – Anbringung von Hausnummerntafeln Aus gegebenen Anlass teilen wir mit, dass jeder Haus- besitzer aufgrund der Bestimmungen des Oö. Straßen- gesetzes verpflichtet ist, seine Liegenschaft mit einer Hausnummerntafel zu versehen. Die Hausnummerntafel ist von der Straße aus gut sicht- bar anzubringen und hat die dem Gebäude zugewiese- ne Nummer sowie die Bezeichnung der Ortschaft oder der Verkehrsfläche zu enthalten. Die Anbringung erleichtert bei Notfällen das Auffinden Ihres Hauses durch den Notarzt, das Rote Kreuz oder die Feuerwehr und es kann somit rascher geholfen wer- den. Weiters sind die Briefträger und div. Zustelldienste über ordnungsgemäß montierte Hausnummerntafeln auch sehr dankbar. Falls sich an Ihrem Gebäude keine Hausnummernta- fel befindet, können Sie diese am Stadtamt Perg, Frau Schützenhofer 07262/ 522 55-33, zum Preis von 20,60 Euro erwerben. OÖ Kinder- betreuungs- bonus Der Oö. Kinderbetreuungsbonus wird Eltern (Eltern- teile) zuerkannt, die mit ihrem Kind (ihren Kindern) im gemeinsamen Haushalt leben und den bis 13.00 Uhr beitragsfreien Kindergarten nicht nützen. Wer wird gefördert? Jene, die das Angebot des beitragsfreien Kindergartens nicht in Anspruch nehmen. Beantragt werden kann die Förderung mit dem 3. Geburtstag (37. Lebensmonat) eines Kindes bis maximal zum Beginn des verpflichten- den Kindergartenjahres. Wie wird gefördert? Der Oö. Kinderbetreuungsbonus beträgt jährlich pro Kind 700 Euro bzw. für ab 1. 1. 2016 geborene Kinder 900 Euro. Abwicklung / Antragstellung Der Antrag ist mittels (Online-)Formular an das Fa- milienreferat des Landes Oberösterreich zu richten. www.land-oberoesterreich.gv.at Feuerpolizeiliche Überprüfung – Mängelbehebung Wir ersuchen alle Liegenschaftseigentümer, bei deren die „Feuerpolizeiliche Überprüfung“ stattgefunden hat und Mängel festgestellt wurden, die Behebung der Mängel schriftlich beim Stadtamt Perg zu melden. Bei rechtzeitiger Meldung der Mängelbehebung muss seitens der Stadtgemeinde Perg als Feuerpolizeibehör- de keine Nachbeschau durchgeführt werden und somit ersparen Sie sich die Gebühren für die Nachbeschau. Das Formular für die Anzeige der Mängelbehebung fin- den Sie auch auf unserer Homepage www.perg.at/Verwaltung & Politik/Bürgerservice/For- mulare/Bauformulare. Weitere Informationen erhalten Sie in der Bauabteilung der Stadtgemeinde Perg bei Frau Waltraud Fröschl unter Tel.: 07262/ 522 55-34, waltraud.froeschl@stadt.perg.at Neu im Team! Nanije Kalanderi ist seit September als Reinigungskraft am Stadtamt tätig. Müllkalender 2021 Dieser Gemeindezeitung ist der Müllkalender 2021 beigelegt. Sollte bei einer Zeitung ein Kalender fehlen, oder jemand ein weiteres Exemplar benötigen, kann dieser am Stadtamt Perg, Bürgerservice, abgeholt werden.
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