Perger - Gemeindezeitung

GEMEINDE • POLITIK www.perg.at 7 Der Winter kommt bestimmt ... ... und damit auch Schnee und Eis an kalten Tagen Wir möchten Sie hiermit über die gesetzlichen Bestim- mungen zur Schneeräumung, gemäß § 93 Straßenver- kehrsordnung 1960 idgF., informieren. In der Zeit von 6.00 bis 22.00 Uhr müssen Hauseigentümer im Ortsgebiet Gehsteige, Gehwege und Stiegenanlagen entlang ihrer Grundstücksgrenze von Schnee und Verun- reinigungen säubern bzw. bei Glatteis auch bestreuen. Gibt es keinen Gehsteig, gilt das auch für den Straßenrand auf einer Breite von einem Meter entlang des Grundstückes. Aufgrund der Tatsache, dass die Gemeinde Perg für die Schneeräumung bei Gehsteigen von unverbauten, land- und forstwirtschaftlich genutzten Liegenschaften verpflichtet ist, werden im Zuge der Hin- und Rückfahrt teilweise auch andere Gehsteige mitgeräumt. Generell gilt aber, (trotz der Miträumung durch die Gemeinde) dass die Eigentümer von Liegenschaften in Ortsgebie- ten, ausgenommen die Eigentümer von unverbauten, land- und forstwirtschaftlich genutzten Liegenschaften, für die Schneeräumung bei den Gehsteigen zuständig sind. Vorsicht bei Gefahr von Dachlawinen Auch Schneewechten oder Eiszapfen an den Dächern müssen entfernt werden. Bei Dachlawinen-Gefahr muss das Dach geräumt oder der Gehsteig vorüberge- hend gesperrt werden. Wenn der Grundstückseigentü- mer diesen Verpflichtungen nicht nachkommt, kann er für etwaige Schäden haftbar gemacht werden. Die Stadtgemeinde PERG ersucht Sie daher, im Sinne einer rutsch- und bruchfreien Wintersaison, den Winter- dienstpflichten nachzukommen – DANKE! Schnee- räumdienst Winterdienst – eine Dienst- leistung, die größtenteils in den Nachtstunden erledigt werden muss! Der Räum- und Streudienst wird durch die Verantwortli- chen größtenteils in der Nacht oder in den frühen Mor- genstunden bewältigt, um den Fahrzeuglenkern und Fußgängern sichere Straßenverhältnisse zu bieten. Den Räum- und Streudienst werden heuer die Landwir- te Christian Trauner, Franz Holzer, Michael Prückler-Eßl sowie der Unternehmer Thomas Wenigwieser durch- führen. Die Mitarbeiter des Bauhofes werden für den Winterdienst auf den kombinierten Rad- und Gehwegen bzw. auf den Gehsteigen sorgen, die von der Gemeinde nach den Bestimmungen der StVO zu räumen sind. Die Einteilung des Gemeindegebietes für den Schnee- räum- und Streudienst haben wir im abgedruckten Plan dargestellt. Bei Unzulänglichkeiten bitten wir Sie, unter der Telefonnummer 07262/ 522 55-51 anzurufen. Wir bitten Sie, liebe Pergerinnen und Perger, Ihre Fahr- weise immer den gegebenen Verhältnissen anzupas- sen. Es ist – vor allem bei starkem Schneefall oder plötzlich einsetzender Vereisung – mit dem vorhande- nen Personen und Geräten nicht immer möglich, für ungehinderte Fahrt zu sorgen; aber alle im Winterdienst für die Gemeinde tätigen Personen bemühen sich, Ihnen eine gute Fahrt zu ermöglichen. In solchen Extremfällen werden Sie auch verstehen, dass zuerst die steilen Straßenstücke geräumt und gestreut wer- den und die Straßen in ebener Lage erst später an die Reihe kommen. Eine weitere Bitte an alle Grundbesitzer, entfernen Sie bitte überhängende Zweige und Äste von Bäumen und Sträuchern an Gehwegen. Durch den Schneedruck füh- ren diese zu einer zusätzlichen Behinderung. Streu- dienst Die Stadtgemeinde wünscht eine unfallfreie Winterzeit.

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