Perger - Gemeindezeitung 4/2021

6 PERGER GEMEINDEZEITUNG 04/21 I www.perg.at GEMEINDE/POLITIK Wir bitten Sie Ihre Fahrweise immer den gegebenen Verhältnissen anzupassen. Es ist – vor allem bei starkem Schneefall oder plötzlich einsetzender Vereisung – mit den vorhandenen Personen und Geräten nicht immer möglich, für ungehinderte Fahrt zu sorgen, aber alle imWinterdienst für die Gemeinde tätigen Personen bemühen sich, Ihnen eine gute Fahrt zu ermöglichen. In solchen Extremfällen werden Sie auch verstehen, dass zuerst die steilen Straßenstücke geräumt und gestreut werden und die Straßen in ebener Lage erst später an die Reihe kommen. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Vorträge der Elternwerkstatt altersgemäß besucht werden sollen. Die Vorträge, die für den jeweiligen Abschnitt relevant sind, müssen vor der Antragstellung, sprich 1. und 2. Vortrag vor dem 2. Geburtstag 3. und 4. Vortrag vor dem 4. Geburtstag 5. und 6. Vortrag vor dem 6. Geburtstag besucht werden. 1. Abschnitt (vor dem 2. Geburtstag) Montag, 21.03.2022 - Die Entwicklung des Kindes bis zum 1. Lebensjahr (Eingewöhnung, Schlafen, Bewegung,...) Mittwoch, 23.03.2022 - Die Entwicklung des Kindes bis zum 2. Lebensjahr (Spielentwicklung, Sprache, Schlafen, Motorik,...) 2. Abschnitt (vor dem 4. Geburtstag) Montag, 28.03.2022 - Die Entwicklung des Kindes bis zum 3. Lebensjahr (Trotzalter, Regeln, Konflikte,...) Mittwoch, 30.03.2022 - Die Entwicklung des Kindes bis zum 4. Lebensjahr (Ängste, Bewältigungsstrategien,...) 3. Abschnitt (vor dem 6. Geburtstag) Montag, 04.04.2022 - Die Entwicklung des Kindes bis zum 5. Lebensjahr (Fragealter, Freunde, Gefühle,...) Mittwoch, 06.04.2022 -DieEntwicklungdes Kindesbis zum 6. Lebensjahr (Umgang mit den Medien, Empfehlungen,...) Diese Vorträge finden jeweils um 19.30 Uhr statt. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich! Der Veranstaltungsort wird zeitgerecht bekannt gegeben. Kontakt: Kinderhaus Perg Eltern-Kind-Zentrum Leharstraße 1a, 4320 Perg Tel.: 07262/ 534 93 E-Mail: kinderhaus.perg@aon.at www.kinderhaus-perg.at Wintersperre auf Gehwegen Für die Winterper iode 2021/2022 wurde für die Verbindungswege „Kerngraben – Friedhof“ sowie „Kerngraben – Linzerstraße“ die Befreiung von der Räum- und Streupflicht verordnet. Für den Gehweg zum Tennisplatz Aisthofen-Weinzierl und Naarnufer Begleitweg wird ebenfalls keinWinterdienst durchgeführt. Auf den Ent fal l des Winterdienstes wi rd durch entsprechende Hinweistafeln hingewiesen. Werden die Wege dennoch benützt, erfolgt dies auf eigene Gefahr. Wir bitten um Beachtung und Ihr Verständnis! Silvester - Abbrennen von Feuerwerkskörpern verboten Gemäß § 38 des Pyrotechnikgesetzes 2010 ist das Verwenden von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 (dazu gehören Raketen, Schweizerkracher etc.) im Ortsgebiet verboten. Die bis 2018 bestehende Ausnahmeverordnung für den Silvesterabend wurde am 22.11.2019 aufgehoben und somit ist ein Abbrennen von Feuerwerkskörpern in den Ortsgebieten verboten. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dies auch für den 31. Dezember/ 01. Jänner gilt! Für Kleinkinder (Gebur ten ab 01.01.2021) bis zum 3. Lebensjahr können 12 braune Säcke pro Jahr und für Pflegebedürftige nach Vorlage eines ärztlichen Attests 15braune Säcke pro Jahr amStadtamt Perg imBürgerservice abgeholt werden. Windelsäcke für Pflegebedürftige und Kleinkinder Familienförderung/ Elternwerkstatt

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